Kinder und Jugend
Der Main-Taunus-Kreis ist familienfreundlich und bietet zahlreiche Möglichkeiten zur persönlichen Entfaltung für Jung und Alt, etwa in kulturellen Einrichtungen oder in Vereinen. Nicht immer leicht ist es aber, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen oder Betreuung zu organisieren. Zudem bringt die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen erzieherische Herausforderungen, bei denen es gut ist, wenn die Eltern fachliche Unterstützung haben.
Wer eine Betreuung für sein Kind sucht und sich für Kindertagespflege interessiert, wird von den Fachberaterinnen im Landratsamt umfassend informiert. Für Interessierte halten sie zudem eine Liste der Kinderbetreuungseinrichtungen bereit. Zudem kann das Jugendamt unter bestimmten Bedingungen Beiträge übernehmen. Eine Übersicht über weitere Betreuungsangebote gibt es hier.
Wissenswertes über Bedürfnisse von Kindern bis hin zur Betreuung „U3“ vermittelt die Fachstelle Frühe Hilfen des Main-Taunus-Kreises. Zu diesem Angebot gehört auch die Schreibaby-Ambulanz.
Weitere Unterstützung leisten die Erziehungsberatungsstellen im Kreis.
Der Main-Taunus-Kreis ist bestrebt, den Zugang zu Leistungen auch digital - unabhängig von Sprech- oder Öffnungszeiten - anzubieten. In einem ersten Schritt ist hier der Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sowie der Antrag auf Übernahme der Kindertagesstättenbeiträge verfügbar. Weitere Leistungen werden folgen.
Antrag auf Unterhaltsvorschuss
Ist der Unterhalt Ihres minderjährigen Kindes nicht gesichert, weil der unterhaltspflichtige Elternteil keinen oder nur unzureichenden Unterhalt für dieses Kind zahlt? In diesem Fall tritt die Unterhaltsvorschusskasse zunächst in Vorlage.
Sie können den Antrag auf Unterhaltsvorschuss online stellen.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Datenschutz. (770.81 KB)
Zum UVG - Online-Antragsportal
Weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss erhalten Sie hier.
Antrag auf KITA-Beitragsübernahme
Das Jugendamt übernimmt auf Antrag die Beiträge für Kindertagesstätten, Kindergärten, Krabbelstuben, Kinderkrippen oder Kinderhorte ganz oder teilweise. Die Leistung hängt vom Einkommen der Eltern ab. Sie wird ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag eingegangen ist.
Sie können den Antrag wie folgt online stellen:
Bitte laden Sie zunächst das Formular "Bestätigung der KITA-Betreuung" herunter und lassen es von der Kindertagesstätte ausfüllen und unterzeichnen. Nachdem sie es eingescannt oder lesbar (!) abfotografiert haben, können Sie die Datei am Ende des Online-Antrags zusammen mit den sonstigen Unterlagen hochladen.
Bestätigung der KITA-Betreuung (133.44 KB)
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Datenschutz (191.40 KB)
Zum KITA - Online-Antragsportal
Weitere Informationen zur KITA-Beitragsübernahme erhalten Sie hier.