Afrikanische Schweinepest

ein Wildschwein im Grünen

Seit Juni 2024 sind in Hessen sowohl Wildschweine als auch Hausschweine positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet worden. Auf Grundlage einer EU Durchführungsverordnung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest wurde auch für den Main-Taunus-Kreis eine finale Zonierung vorgenommen. Sperrzone I und II betreffen die Ausbrüche bei Wildschweinen.  

In der Sperrzone I (bisher „Pufferzone“) liegen Teile von Hofheim am Taunus (nicht Lorsbach und Wildsachsen), Kriftel, Hattersheim sowie Teile von Flörsheim und Hochheim.

In der Sperrzone II (bisher „infizierte Zone“) liegen Hochheim, Flörsheim, der südlich der A66 liegende Teil Wallaus, sowie der westlich der A3 liegende Teil Eddersheims.

Folgende Teile des Main-Taunus-Kreises unterliegen keinen tierseuchenrechtlichen Auflagen mehr und sind somit wieder freies Gebiet: Eppstein, Eschborn, Schwalbach, Sulzbach, Bad Soden, Liederbach, Kelkheim und die Teile Hofheims, die nördlich der Usinger Straße liegen.

Innerhalb der Zonen gelten unterschiedliche Sicherheitsmaßnahmen mit dem Ziel, die Seuche erfolgreich einzudämmen. Die aktuell geltenden Regelungen werden immer in einer Allgemeinverfügung veröffentlicht.

 

Wichtige Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Was ist die Afrikanische Schweinepest?
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine fast immer tödlich verlaufende Viruserkrankung, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt.

Ist die ASP für den Menschen gefährlich?
Nein, Menschen können sich mit dem Virus nicht infizieren. Selbst der Verzehr von infiziertem Schweinefleisch birgt kein gesundheitliches Risiko.

Kann Schweinefleisch weiterhin unbesorgt verzehrt werden?
Ja! Auch beim Verzehr von kontaminiertem Schweinefleisch besteht keine Gefahr, denn das Virus wird nicht auf den Menschen übertragen. Die angeordneten Seuchenbekämpfungsmaßnahmen verhindern außerdem, dass Schweinefleisch von infizierten Tieren in den Verkehr gebracht wird.

Welchen Beitrag können alle leisten, um die Ausbreitung von ASP einzudämmen?
Aktiv gegen die Verbreitung von ASP können nicht nur Tierhalter sowie Jägerinnen und Jäger handeln, sondern auch jede Bürgerin und jeder Bürger können wirksame Maßnahmen treffen. Denn infiziertes Fleisch oder ebensolche Wurst ist für Menschen ungefährlich, aber weggeworfene Speisereste z. B. an Autobahnen oder Landstraßen werden von Wildschweinen gefressen und könnten die Ausbreitung der Seuche bedeuten. Bitte werfen Sie daher Speisereste nur in verschlossene Müllbehälter!

Wo melde ich mich, wenn ich ein totes Wildschwein im Wald finde?
Sollten Sie ein totes Wildschwein innerhalb der Sperrzonen sehen, informieren Sie bitte umgehend das zuständige Veterinäramt. Sofern Ihnen der für dieses Gebiet zuständige Jagdausübungsberechtigte bekannt ist, informieren Sie bitte auch diesen. Tote Wildschweine außerhalb der Sperrzonen müssen nicht gemeldet werden.

Damit ermöglichen Sie, dass das Wildschwein möglichst schnell auf das ASP-Virus untersucht wird und im positiven Fall sofort Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden können. Denn um die ASP wirksam bekämpfen zu können, ist es erforderlich, einen Ausbruch der Tierseuche so früh wie möglich zu erkennen.

Zudem verwesen die Tierkörper von verendeten Wildschweinen relativ langsam. In der Kombination mit der hohen Umweltstabilität des ASP-Virus stellt das Auffinden, Bergen und Beseitigen von diesen Stücken bei Auftreten der ASP einen zentralen Punkt in der Bekämpfung dieser Tierseuche bei Wildschweinen dar.

Bitte melden Sie daher tot aufgefundene Wildschweine immer dem zuständigen Veterinäramt.

Weitere Informationen:

Landwirtschaftsministerium Hessen - Virusbedingte Tierseuche: Afrikanische Schweinepest (ASP)

Amtsblatt 19/2026: Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen, Maßnahmen innerhalb der Sperrzone I (1335.63 KB)

Amtsblatt 20/2026: Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen, Maßnahmen innerhalb der Sperrzone II (2511.52 KB)

Informationen zu den Sperrzonen I und II

Handlungsempfehlung für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Schwarzwild in Hessen Teil II – Bergung von Wildschweinkadavern (252.15 KB)

Formulare/Anträge

Jägerinnen und Jäger können sich Anträge und Formulare direkt hier herunterladen:

Antrag auf Auszahlung der 100 Euro Prämie in Sperrzone I (457.69 KB)

Antrag auf Auszahlung der 200 Euro Prämie in Sperrzone II (453.40 KB)