Gewässer

einen Bach

Fließgewässer dürfen in Grenzen von der Allgemeinheit und von Anliegern genutzt werden - etwa zum Tränken oder zum Einleiten von Regenwasser. Der Uferbereich ist besonders geschützt.

Daher sollten Bauvorhaben und andere Nutzungen in oder an Gewässern am besten mit der Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde beim Main-Taunus-Kreis abgestimmt werden. Bestimmte Vorhaben benötigen eine Erlaubnis.

Das gilt auch für das Grundwasser. Wer zum Beispiel Gartenbrunnen anlegt oder bei Bauarbeiten Grundwasser freilegt, muss die Einzelheiten ebenfalls mit dieser Behörde klären.

Auch Erlaubnisse für Erdwärmenutzungen sind hier zu beantragen. Nähere Informationen finden Sie beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie.

 

Informationen und öffentliche Viewer zu Grundwasser, Trinkwasserschutzgebieten, Hochwasser, Überschwemmungsgebieten und Wasserrrahmenrichtlinie finden Sie beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie, beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Geoportal Hessen.

Gewässerrandstreifen - Merkblatt (42.88 KB)

Brunnen - Anzeigeformular (41.25 KB)

Brunnen - Hinweise zum Anzeigeformular (171.54 KB)

Grundwasserhaltung - Merkblatt (125.13 KB)

Ansprechpartner/in:

Amt für Bauen und Umwelt
Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde
Claudia Kötzer

Tel: 06192 201-1286
Fax: 06192 201-1892
E-Mail: claudia.koetzer@mtk.org