Masernschutzgesetz

ein Teddybär mit einem Fieberthermometer unter dem Arm; im Hintergrund an der Wand hängen Kinderzeichnungen

Zum 1. März 2020 tritt das Masernschutzgesetz in Kraft. Das Bundesministerium für Gesundheit in Zusammenarbeit mit dem Paul-Ehrlich-Institut, dem Robert-Koch-Institiut und der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung hat hierzu Informationen für die verschiedenen Berufsgruppen und sonstige Betroffene zusammengestellt.

Unter dem Link www.masernschutz.de sind aktuelle Informationen verfügbar und es stehen Merkblätter zum Download bereit.