Anzeigepflicht nach § 12 HGöGD

Wer einen Beruf des Gesundheitswesens selbstständig ausüben will oder wer Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigt oder beschäftigen will oder wer eine Tätigkeit nach dem Heilpraktikergesetz ausüben will, hat Beginn und Ende dieser Tätigkeit innerhalb eines Monats dem für den Ort der Niederlassung zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen (§ 12 Abs. 1 Satz 1 HGöGD).

Der Main-Taunus-Kreis hat ein Merkblatt sowie einen Anzeigevordruck hierfür erstellt. Im Merkblatt sind alle Berufsgruppen, die zur Anzeigepflicht verpflichtet sind, aufgelistet. Bitte verwenden Sie den beigefügten Anzeigevordruck und senden diesen per Post an das Gesundheitsamt des Main-Taunus-Kreises oder per E-Mail an verwaltung@mtk.org.

Anzeigepflicht § 12 HGöGD Merkblatt (405.05 KB)

Anzeigevordruck § 12 HGöGD (274.25 KB)

Anzeigevordruck DSGVO Informationsblatt (365.83 KB)