Lebensmittelüberwachung

Schoko-Croissants und Puddingstückchen auf einer Theke.

Die Menschen im Main-Taunus-Kreises sollen hochwertige und gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel verzehren können und vor Täuschung geschützt werden. Deshalb kontrolliert die Lebensmittelüberwachung regelmäßig unangekündigt Betriebe, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder verkaufen – etwa Supermärkte, Gaststätten, Imbisse, Bäckereien, Metzgereien, Großküchen und Direktvermarkter oder Schlachtbetriebe. Auch Betriebe, die Kosmetik, so genannte Bedarfsgegenstände wie Textilien oder Spielzeug und Tabakerzeugnisse herstellen oder verkaufen, werden kontrolliert.

 

Zudem werden die Unternehmen beraten – etwa bei Hygiene-Vorschriften oder wenn sie umbauen wollen.

Die Kontrolleure nehmen außerdem regelmäßig Proben von Lebensmitteln, Kosmetik und Bedarfsgegenständen; sie werden in ein Labor geschickt, um sie dort untersuchen zu lassen.

Falls sich Kunden beschweren, gehen die Lebensmittelkontrolleure den Vorwürfen nach. Sie ermitteln auch bei Lebensmittelvergiftungen oder wenn sich Krankheitskeime durch Produkte verbreiten. Dann legen sie fest, was getan werden muss, um die Kunden und die Bürger allgemein zu schützen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch hier.

Nach § 40 Absatz 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) werden im Rahmen der Verbraucherinformation im VerbraucherFenster Hessen massive Verstöße gegen das Lebensmittelrecht veröffentlicht.

Damit schädliche Produkte in Deutschland schnell aus dem Verkehr gezogen werden können, wurde auf Bundesebene das Online-Portal „Lebensmittelwarnung“ eingerichtet. Dort können sich Kunden über aktuelle Hinweise informieren.

Merkblatt: Ortsveränderliche Betriebsstätten (Verkaufs- und Imbisswagen, Verkaufszelte, Marktstände und ähnliche Einrichtungen auf Festen, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen) (127.59 KB)