Natur- und Landschaftspflege
Natur und Landschaft haben einen eigenen Wert und einen Wert als Lebensgrundlage des Menschen. Auch im Main-Taunus-Kreis werden sie geschützt, gepflegt und erhalten.
Die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt kümmert sich darum; den Rahmen dazu geben das Bundesnaturschutzgesetz und seine näheren Bestimmungen für das Land Hessen.
Die Untere Naturschutzbehörde gibt zum Beispiel Stellungnahmen bei Planungs- und Bauvorhaben ab, sorgt für den Artenschutz und die Vernetzung von Biotopen, weist Naturdenkmale und kleine Naturschutzgebiete aus, führt Pflegemaßnahmen durch, erteilt Genehmigungen und Befreiungen oder ahndet ungenehmigte Eingriffe in Natur und Landschaft.
Ein besonderes Augenmerk wird auf die Artenvielfalt gelegt. Zum Schutz dieser so genannten Biodiversität will der Main-Taunus-Kreis seltene Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräume erhalten. Dafür werden Vorkommen bedrohter Arten (etwa Feldhamster und Wechselkröte) untersucht und Hilfskonzepte entwickelt. Grundstücke mit seltenen Arten werden gekauft und gepflegt.
Zudem hat das Land Hessen eine Biodiversitätsstrategie verabschiedet. Auf seiner Homepage finden sich Hintergrundinformationen und eine Projektübersicht mit Anregungen zum Nachmachen. Der Kreis beteiligt sich mit eigenen Vorhaben, zum Teil aus Landesmitteln. Beispielsweise laufen Projekte zum Schutz des Steinschmätzers (eine Vogelart) und von Streuobstwiesen.