Naturdenkmale und Naturschutzgebiete

ein grünes Tal.
Naturschutzgebiet Krebsbachtal in Kelkheim

Naturdenkmale sind festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist. In der Regel sind das große, alte und landschaftsprägende Bäume, Felsformationen oder andere kleinflächige Biotope; oftmals mit historischer Bedeutung. Ausgewiesen werden Naturdenkmale von der Unteren Naturschutzbehörde. Zurzeit gibt es im Main-Taunus-Kreis 45 Naturdenkmale.

Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist. Die Ausweisung von Gebieten bis 5 Hektar Größe erfolgt durch die Untere Naturschutzbehörde, größere Gebiete werden von der Oberen Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium in Darmstadt ausgewiesen.

 

Für alle Vorhaben im Bereich von Naturdenkmalen und Naturschutzgebieten sind entsprechende Befreiungen von Schutzverordnungen erforderlich. Zuständig ist die ausweisende Behörde. Es empfiehlt sich eine Beratung bei der Unteren Naturschutzbehörde (beim Main-Taunus-Kreis) oder Oberen Naturschutzbehörde (beim Regierungspräsidium Darmstadt), bevor ein solcher Antrag gestellt wird.

Ansprechpartner:

Amt für Bauen und Umwelt
Untere Naturschutzbehörde   

Naturdenkmale
Peter Foltas
Tel.: 06192 201-1823
Fax: 06192 201-1892
E-Mail: peter.foltas@mtk.org
   
Naturschutzgebiete    
Michael Orf
Tel.: 06192 201-1540
Fax: 06192 201-1892
E-Mail: michael.orf@mtk.org