Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
Häuser müssen nicht nur schön und praktisch, sondern auch sicher sein. Die Eigentümer tragen Verantwortung nicht nur für sich selbst, sondern auch für alle, die ihre Gebäude betreten oder ihre technischen Anlagen nutzen. Um Brände zu verhindern oder zumindest deren Folgen einzudämmen und um das Risiko von Explosionen beispielsweise in technischen Anlagen zu senken, gibt es bestimmte Vorschriften und Anforderungen.
Im Rahmen des so genannten Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes leisten Experten der Kreisverwaltung mit Hinweisen, Beratungen und Überprüfungen einen Beitrag zur Sicherheit von Gebäuden und technischen Anlagen.
Bildstrecke "Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz"
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Rauchwarnmelder – allgemein als „Rauchmelder“ bekannt – leisten einen Beitrag zur Sicherheit. Sie geben einen schrillen Warnton ab und alarmieren auf diese Weise jemanden im Haus, der einen Brand noch nicht bemerkt hat – zum Beispiel, weil er gerade schläft.
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Die Gefahr eines Brandes im privaten Bereich kann minimiert werden.
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Die Notwendigkeit zur Vorhaltung einer Alarmeinrichtung kann von rechtlichen Grundlagen, von brandschutztechnischen Erfordernissen sowie von eigenem Interesse des Bauherren und/oder Betreibers bestimmt sein.
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Objektfunk- und Löschanlagen sowie Feuerwehraufzüge leisten einen Beitrag zur Sicherheit von Gebäuden.
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Nach § 13 Abs. 1 der HBO sind bauliche Anlagen so zu errichten und zu unterhalten, dass der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird. Im Brandfall müssen die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten möglich sein.
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Hier finden Sie verschiedene Informationen für Bauherren, Eigentümer und Gebäudebetreiber.