Notruf und Notdienste
Auch im Main-Taunus-Kreis können Menschen in Notlagen kommen. Schnelle Hilfe ist wichtig; daher finden Sie hier die wichtigsten Informationen im Überblick.
Die Polizei steuert die Einsätze ihrer eigenen Kräfte, Feuerwehren und Rettungsdienste hingegen werden über den Main-Taunus-Kreis alarmiert.
Notruf
110 Polizei112 Feuerwehr
112 Rettungsdienst
Weitere Notdienste
116117 Ärztlicher Bereitschaftsdienst
0180 5607011 Zahnärztlicher Notdienst
In welchen Fällen Sie welche Nummer wählen sollten, erfahren Sie hier. (455.36 KB)
Notfallfax
Menschen, die nicht sprechen können, haben die Möglichkeit, per Fax Notfälle an die Zentrale Leitstelle zu senden. Das "Notfall-Fax" stellen wir in vielen verschiedenen Sprachen zur Verfügung:
Emergency Fax (englisch) (64.80 KB)
Cas d'urgence (französisch) (351.44 KB)
Fax Έκτακτης Ανάγκης (griechisch) (200.16 KB)
NOOD-Telefax (holländisch) (109.33 KB)
Telefax d’emergenza (italienisch) (68.33 KB)
Fax Ratunkowy Wezwanie o Pomoc (polnisch) (168.45 KB)
Неотложный телефакс (russisch) (161.25 KB)
Nöd-Telefax (schwedisch) (66.68 KB)
Imdat telefaks no (türkisch) (101.25 KB)
Vész-Telefax (ungarisch) (138.30 KB)
Sirenensignale
Eine Warnung per Sirene kann bei großen Unglücken nötig sein (Naturkatastrophen wie Hochwasser, Störfälle wie Chemie- oder Reaktorunfälle, Alarm beim Austritt von atomaren, biologischen und chemischen Gefahrstoffen (ABC-Alarm)).
Um zu beurteilen, vor was mit welchem Ton gewarnt wird, hier die Signale:
Sirenen-Signale und deren Bedeutung (76.58 KB)
Was bedeuten die Sirenen-Signale? (313.72 KB)
Bereichsplan
Zur Sicherstellung der rettungsdienstlichen und notärztlichen Versorgung sind Landkreise und kreisfreie Städte verpflichtet, Bereichspläne aufzustellen und mindestens in Abständen von fünf Jahren fortzuschreiben. In den Bereichsplänen ist der Gesamtbedarf für den Rettungsdienst und - soweit erforderlich - für die Berg- und Wasserrettung entsprechend den Anforderungen des Rettungsdienstplanes festzulegen. Die Aufstellung und Fortschreibung der Bereichspläne hat unter Beteiligung der Leistungsträger (Krankenkassen) und Leistungserbringer (DRK, ASB, MHD, JUH, usw.) zu erfolgen.
Rahmenhygieneplan
Ein Rahmenhygieneplan legt Richtlinien für sämtliche Maßnahmen in den einzelnen Tätigkeitsbereichen des Rettungsdienstes fest, die die Reinigungs-, Desinfektions- sowie Ver- und Entsorgungsvorgänge betreffen. Er dient dem Schutz von Patienten und Personal vor Gesundheitsschädigungen, die zum Beispiel durch Infektionen oder bei der Verwendung von Gefahrstoffen auftreten können. Da die festgelegten Maßnahmen als Dienstanweisungen gelten, muss der Rahmenhygieneplan an einem für das Personal zugänglichen Ort aufbewahrt werden. Der Rahmenhygieneplan wird in Zusammenarbeit mit den Desinfektoren der Rettungswachen und den zuständigen Gesundheitsämtern fort- und weiterentwickelt.