Haager Konvention

das Denkmalschutzzeichen nach der Haager Konvention.
Das Emblem der Haager Konvention von 1954

Das internationale Kulturgutschutzzeichen verweist auf die Ziele der Haager Konvention von 1954. Es soll dazu beitragen, bei Krieg und bewaffneten Konflikten Kulturgüter zu bewahren.

Im Main-Taunus-Kreis sind sieben Baudenkmäler, fünf Gesamtanlagen (Ensembles), vier Parkanlagen sowie drei Bodendenkmäler entsprechend dem internationalen Abkommen geschützt.

 

Informationen zur Haager Konvention:

Kulturgut gemäß der Haager Konvention im MTK (34.60 KB)

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Deutsche UNESCO-Kommission e.V.