Haager Konvention
Das internationale Kulturgutschutzzeichen verweist auf die Ziele der Haager Konvention von 1954. Es soll dazu beitragen, bei Krieg und bewaffneten Konflikten Kulturgüter zu bewahren.
Im Main-Taunus-Kreis sind sieben Baudenkmäler, fünf Gesamtanlagen (Ensembles), vier Parkanlagen sowie drei Bodendenkmäler entsprechend dem internationalen Abkommen geschützt.
Informationen zur Haager Konvention:
Kulturgut gemäß der Haager Konvention im MTK (34.60 KB)