Abwasser
Abwasser sachgerecht abzuleiten, schützt die Umwelt und die Gesundheit der Menschen, daher gibt es dafür bestimmte Regeln. Häusliches Abwasser muss über die Kanalisation abgeleitet und in einer Kläranlage gereinigt werden. Wenn ein Anschluss an die Kanalisation nicht möglich oder zumutbar ist, können Kleinkläranlagen installiert werden. Damit aber das so Weise gereinigte Abwasser in ein Gewässer eingeleitet werden oder versickern darf, muss bei der Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde im Landratsamt eine Erlaubnis beantragt werden.
Das auf Dächern oder anderen befestigten Flächen anfallende Regenwasser soll vorrangig in Zisternen gesammelt werden, über den Boden versickern oder in ein fließenden Gewässer geleitet werden. Bitte stimmen Sie sich dazu mit der jeweiligen Stadt/Gemeinde und der Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde ab.
Damit Schadstoffe im gewerblichen Abwasser nicht über Kläranlagen in den Wasserkreislauf gelangen können, müssen bestimmte Arten von Abwasser (mineralölhaltig, Rückstände aus Zahnbehandlungen oder chemischen Reinigungen) gegebenenfalls am Ort vorbehandelt werden. Das muss der Unteren Wasserbehörde angezeigt werden.
Autowäsche auf öffentlichen Flächen ist grundsätzlich verboten. Wo Autos auf Privat- oder Gewerbegrundstücken gewaschen werden, müssen spezielle Einrichtungen zur Abwasserreinigung installiert sein.
Kontakt
Amt für Bauen und UmweltUntere Wasser- und Bodenschutzbehörde
Claudia Kötzer
Tel: 06192 201-1286
Fax: 06192 201-1892
E-Mail:claudia.koetzer@mtk.org