Arbeitgeberinformationen

einen Rollstullfahrer an einem Arbeitsplatz
Arbeitsplatz im Landratsamt

Menschen mit Beeinträchtigung in ein Unternehmen oder eine Organisation einzustellen, bedeutet Herausforderungen – es bringt aber auch Gewinn. Diese Menschen haben oft spezielle Fähigkeiten und eine andere Art zu denken. Neue Blickwinkel können zudem helfen, betriebliche Abläufe zu verbessern. Wenn insgesamt mehr Rücksichtnahme geübt wird, wirkt sich das auch auf das Arbeitsklima aus, und das Unternehmen gewinnt an sozialem Image. Nicht zuletzt spart es die Ausgleichsabgabe, die es zahlen muss, wenn es nicht genügend Behinderten-Arbeitsplätze bereitstellt.

 

Der Behindertenbeirat, dessen Geschäftsstelle beim Main-Taunus-Kreis angesiedelt ist, hilft Arbeitgebern bei der Auswahl von Maßnahmen, wenn Beschäftigte beispielsweise durch Behinderung nur noch eingeschränkt ihre Aufgaben erfüllen können. Außerdem weist er den Weg durch den Zuständigkeitsdschungel der Sozialleistungsträger.

Chefsache Inklusion - Potenziale für Ihren Betrieb entdecken: Broschüre des Kreisbehindertenbeirats / Arbeitskreis berufliche Teilhabe (1442.68 KB)

Weitere Informationen

Hier finden Sie weitere Informationen für Arbeitgeber.

Integrationsfachdienst (IFD) Main-Taunus-Kreis – Fachberatungsstelle zum Thema Arbeit und Behinderung (732.36 KB)