Gebietseigene Gehölze

dichten Wald.
Wald bei Kelkheim-Hornau

Holz zu pflanzen, das in der Region heimisch ist, ist ein Beitrag zum Naturschutz. Aber vor allem aus Kostengründen werden oft Pflanzen aus Baumschulen verwendet, die ihren genetischen Ursprung außerhalb haben. Kreuzt sich fremdes Holz mit dem einheimischen Bewuchs, kann das hiesige Holz seine Funktion im Ökosystem nicht mehr optimal wahrnehmen.

Das Bundesnaturschutzgesetz enthält eine Rechtsgrundlage, aufgrund der Gehölz aus regionaler Herkunft bevorzugt werden soll.

Bei Pflanzungen in der freien Natur und bei der land- und forstwirtschaftlichen Bodennutzung soll kein Pflanzmaterial verwendet werden, das seinen genetischen Ursprung außerhalb der Region hat. Bis 1. März 2020 gilt eine zehnjährige Übergangsregelung; danach gilt eine uneingeschränkte Genehmigungspflicht.

Das Bundesumweltministerium veröffentlichte 2011 einen „Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze“ [siehe ‚Download‘ unten], dessen Empfehlungen etwa bei Ausschreibungen hilfreich sein können.

 

Leitfaden gebietseigene Gehölze Stand 09/2011 (910.91 KB)

Ansprechpartnerin:

Amt für Bauen und Umwelt
Untere Naturschutzbehörde    
Karen Minhorst
 
Tel.: 06192 201-1757
Fax: 06192 201-1892
E-Mail: karen.minhorst@mtk.org