Förderrichtlinie Balkon- bzw. Mini-Solarmodule

Förderung Balkon- bzw. Mini-Solarmodule in 2024 nicht möglich

ein Mini-Solarmodul mit Anschlüssen auf einem Balkon

Im Mai letzten Jahres trat die Richtlinie zur Förderung von Min. Photovoltaik-Anlagen des Main-Taunus-Kreises in Kraft. Damit sollte die Anschaffung von sogenannten steckerfertigen Photovoltaik-Anlagen gefördert werden, die einfach an das Hausnetz angeschlossen und sowohl in Eigenheimen als auch in Mietwohnungen genutzt werden können. Der Strom, den solche Anlagen erzeugen, wird in das häusliche Stromnetz an die angeschlossenen Verbrauchsgeräte geleitet und reduziert damit die eigene Stromrechnung.

Aufgrund der nach Lieferengpässen wieder deutlich besseren Verfügbarkeit der Anlagen und dem Wegfall der Mehrwertsteuer seit Jahresbeginn konnten in den letzten Monaten sehr hohe Antragszahlen verzeichnet werden, so dass nun die Fördermittel restlos ausgeschöpft sind und keine neuen Förderanträge mehr gestellt werden können.