Förderrichtlinie Balkon- bzw. Mini-Solarmodule
Förderung Balkon- bzw. Mini-Solarmodule in 2023 nicht mehr möglich

Im Mai letzten Jahres trat die Richtlinie zur Förderung von Mini Photovoltaik-Anlagen des Main-Taunus-Kreises in Kraft. Damit sollte die Anschaffung von sogenannten steckerfertigen Photovoltaik-Anlagen gefördert werden, die einfach an das Hausnetz angeschlossen und sowohl in Eigenheimen als auch in Mietwohnungen genutzt werden können. Der Strom, den solche Anlagen erzeugen, wird in das häusliche Stromnetz an die angeschlossenen Verbrauchsgeräte geleitet und reduziert damit die eigene Stromrechnung.
Aufgrund der nach Lieferengpässen wieder deutlich besseren Verfügbarkeit der Anlagen und dem Wegfall der Mehrwertsteuer seit Jahresbeginn konnten in den letzten Monaten sehr hohe Antragszahlen verzeichnet werden, so dass nun die Fördermittel restlos ausgeschöpft sind und keine neuen Förderanträge mehr gestellt werden können.
Es ist geplant, dass die Förderung im kommenden Jahr fortgesetzt und das Förderprogramm den dann vereinfachten Regelungen für den Anschluss und die Nutzung der Anlagen entsprechend angepasst wird.