Koordinierungsstelle

mehrere Wegweiser mit den Aufschriften Inklusion, Integration und Teilhabe

Menschen mit Beeinträchtigungen und ihre Angehörigen haben im Main-Taunus-Kreis eine zentrale Anlaufstelle, an die sie sich bei Fragen, Problemen und Anregungen wenden können: die Koordinierungsstelle für die Belange von Menschen mit Behinderung.

Sie ist im Landratsamt eingerichtet und führt gleichzeitig die Geschäfte des Behindertenbeirats für den Main-Taunus-Kreis.

 

Die Koordinierungsstelle gibt Informationen über Hilfsangebote; zudem setzt sie sich in Zusammenarbeit mit dem Kreisbehindertenbeirat auf Kreisebene für Chancengleichheit von Menschen mit Beeinträchtigungen ein. Das Engagement reicht von barrierefreien Hauszugängen über die inklusive Schule bis zur Chancengleichheit auf dem ersten Arbeitsmarkt.

Informationsmaterial und Links zusammengestellt durch den Arbeitskreis berufliche Teilhabe des Behindertenbeirates des Main-Taunus-Kreises

 Mit dem eigenen Budget Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben einkaufen

Das Persönliche Budget ist eine Form der Leistungserbringung, bei der Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Menschen anstelle von Dienst- oder Sachleistungen eine Geldleistung (oder Gutschein) erhalten. Mit diesem Budget können sie ihre persönliche Rehabilitationsleistung selbstständig einkaufen (§ 29 SGB IX).

Das Budget für Arbeit ist eine "Eingliederungshilfe", die sich an Beschäftigte (und hierzu Berechtigte nach § 58 SGB IX) einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) wendet. Menschen mit Behinderungen erhalten im Prinzip den Betrag, den ihr Werkstattplatz kostet, um ihn als "Lohnkostenzuschuss" mit zu einem Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu nehmen.

Das Budget für Ausbildung lehnt an das Budget für Arbeit an. Ziel ist es hier, dass Menschen mit Behinderungen, die werkstattberechtigt sind, bei einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber eine anerkannte Ausbildung absolvieren. Dies umfasst

Regelausbildungen und Ausbildungen als Fachpraktiker und Fachpraktikerinnen. Das in § 61a SGB IX neu geregelte Budget für Ausbildung gilt bundesweit ab dem 01.01.2020.

Bundesweites Beratungstelefon zum Persönlichen Budget und zum Budget für Arbeit:

030 235-935-190

 

Kontakt

Koordinierungsstelle für die Belange
von Menschen mit Behinderungen

 
Tel.: 06192 201-2442
E-Mail: behindertenbeirat@mtk.org