Bundes-, Landes- und Kreisehrungen

Viele Bürgerinnen und Bürger engagieren sich ehrenamtlich neben ihrem Beruf und privaten Verpflichtungen. Sie leisten mit viel Zeit und großer Kompetenz einen erheblichen Beitrag für unsere Gesellschaft, ohne den ein Leben in unserem Land so nicht möglich wäre. Ob im Verein, in der Politik, im Hospiz, im Sport oder bei der Feuerwehr - die vielen helfenden Hände sind nicht wegzudenken.

Unsere Landesväter haben daher die verschiedensten Orden und Ehrenzeichen gestiftet, um diese besonderen Leistungen zu würdigen - obwohl die wenigsten der ehrenamtlich Tätigen einen Dank geschweige denn eine Auszeichnung erwarten.

Nachfolgend werden die am häufigsten verliehenen Orden und Ehrenzeichen vorgestellt.

Ehrenordnung des Main-Taunus-Kreises

eine Urkunde über die Ehrenplakette in Bronze vor einem roten Hintergrund
Ehrenurkunde und Ehrenplakette in Bronze des Main-Taunus-Kreises

Der Main-Taunus-Kreis zeichnet Menschen, die sich mit ehrenamtlichem Engagement um den Kreis besonders verdient gemacht haben, mit der Ehrenplakette, Ehrenbezeichnung, Ehrenurkunde und Ehrengaben aus.

 

Die Anregung erfolgt formlos unter Angabe der Personalien (Vor- und Familienname, Wohnanschrift, Geburtsdatum und -ort sowie Geburtsname bei Frauen)

sowie der

  • Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste um den Main-Taunus- Kreis und das Allgemeinwohl
  • gegebenenfalls Referenzpersonen oder Organisationen, die zu dem Vorschlag Stellung nehmen können

Näheres finden Sie in der Satzung:

Ehrenordnung des Main-Taunus-Kreises (125.93 KB)

Ehrenbrief des Landes Hessen

Der Ehrenbrief des Landes Hessen wird vom hessischen Ministerpräsidenten seit 1973 für langjährige ehrenamtliche Tätigkeit in der kommunalen Selbstverwaltung oder die Mitwirkung in Organisationen mit kulturellen oder sozialen Zielen verliehen. Den Ehrenbrief des Landes Hessen können Personen erhalten, die mindestens zwölf Jahre kommunalpolitisch tätig waren oder sich in gemeinnützigen Vereinen mit kulturellen oder sozialen Zielen ehrenamtlich engagiert haben. Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen und zu verschiedenen Zeiten können zusammengerechnet werden. In Ausnahmefällen, besonders wenn die Tätigkeit erst in höherem Lebensalter begonnen wurde oder bei außergewöhnlich hoher Leistung, kann der Ehrenbrief auch ohne diese Voraussetzung verliehen werden.

Sie wollen jemanden vorschlagen? Hier finden Sie das entsprechende Formular und ein Muster der Urkunde:

Antrag auf Verleihung des Ehrenbriefs des Landes Hessen (592.91 KB)

Muster: Landesehrenbrief des Landes Hessen (314.75 KB)

Weitere Informationen zu den verschiedenen Orden und Ehrenzeichen des Landes Hessen und der Bundesrepublik Deutschland finden Sie auf der Website der Hessischen Staatskanzlei.

Hessischer Verdienstorden und Hessischer Verdienstorden am Bande

ein Orden mit dem hessischen Löwen
Der Hessische Verdienstorden am Bande (Damenausführung)

Mit dem Hessischen Verdienstorden werden hervorragende Verdienste um das Land Hessen und seine Bevölkerung gewürdigt, unabhängig von Wohnsitz und Staatsangehörigkeit. Übergeben wird der Orden in der Regel vom Hessischen Ministerpräsidenten.

Der Antrag erfolgt formlos. Nähere Informationen finden Sie auf der Website der Hessischen Staatskanzlei.

 

Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland

einen Orden in einem Schmuckkasten auf einer Mappe mit dem deutschen Wappen
Verdienstmedaille der Bundesrepublik Deutschland (Herrenausführung)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde 1951 von Bundespräsident Theodor Heuss für „Leistungen, die im politischen, wirtschaftlichen, sozialen und geistigen Bereich dem Wiederaufbau des Vaterlandes dienen“ gestiftet.

 

Er wird in acht verschiedenen Stufen verliehen:

  • Verdienstmedaille
  • Verdienstkreuz am Bande
  • Verdienstkreuz 1.Klasse
  • Großes Verdienstkreuz
  • Großes Verdienstkreuz mit Stern
  • Großes Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband
  • Großkreuz
  • Sonderstufe des Großkreuzes

Jedermann kann die Verleihung des Verdienstordens an andere Mitbürgerinnen und Mitbürger anregen. Wer eine Anregung unterbreiten möchte, kann dies formlos bei Landrat und Oberbürgermeister und der Staats- oder Senatskanzlei seines Bundeslandes tun, in dem die oder der Auszuzeichnende ihren oder seinen Wohnsitz hat. Für Bürgerinnen und Bürger in Hessen ist dies die Hessische Staatskanzlei, Georg-August-Zinn-Straße 1, 65183 Wiesbaden.

Ein Formular zur Anregung finden Sie hier:

Handreichung für eine Anregung zur Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland (113.78 KB)