Fleischhygiene-Überwachung

ein Untersuchungsgerät aus Metall, in das eine Hand eine Plastikschiene schiebt.
Trichinenlabor im Landratsamt

Die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung soll den Verbraucher vor Gesundheitsgefahren durch Fleisch schützen. Rinder, Schweine und andere Tiere, die zum Verzehr bestimmt sind, werden daher vor und nach der Schlachtung von amtlichem Fachpersonal kontrolliert. Nur bei der so genannten originären Hausschlachtung (wenn etwa das Fleisch nur im eigenen Haushalt gegessen wird) müssen die Tiere in den meisten Fällen nicht vor dem Schlachten untersucht werden – in jedem Fall aber danach.

 

Ein Schwerpunkt der Untersuchungen sind so genannte Trichinen – ein Parasit, der auch die Gesundheit von Menschen gefährdet. Dazu betreibt der Main-Taunus-Kreis eine eigene Untersuchungsstelle.
Untersucht wird aber nicht nur das Fleisch selbst, sondern es wird auch überprüft, ob zum Beispiel Schlachtabfälle fachgerecht entsorgt werden.

Damit der Kreis seine Aufgaben bei der Fleischuntersuchung erfüllen kann, müssen geplante Schlachtungen und notwendige Untersuchungen rechtzeitig beim Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen angemeldet werden.