Vogelgrippe im Main-Taunus-Kreis

fliegende Voegel am blauen Himmel
Nach anderen Gebieten in der Region ist die Vogelgrippe nun auch bei zwei Wildvögeln im Main-Taunus-Kreis aufgetreten. Laboruntersuchungen haben den Verdacht bei einer Graugans und einem Kranich bestätigt. Der Kreis hat eine so genannte Allgemeinverfügung erlassen; demnach muss alles frei gehaltene Geflügel in Ställen untergebracht werden. Zudem wurden weitere Schutzmaßnahmen für Vogelhalter angeordnet, und der Geflügelmarkt auf dem Hochheimer Markt kann nicht stattfinden.
 
Ende Oktober hatten Bürger einen toten Kranich in Kelkheim-Ruppertshain und eine Graugans, die sich auffallend verhielt, in Hofheim-Wallau gefunden. Das Hessische Landeslabor stellte bei beiden Tieren das so genannte aviäre Influenzavirus (H5) fest, den Erreger der Vogelgrippe.
Nach der am 31. Oktober erlassenen Allgemeinverfügung dürfen sämtliche Vögel im Kreisgebiet nicht mehr im Freien gehalten werden. Für Vogelhalter werden Vorsichtsmaßnahmen wie Desinfektion und Schutzkleidung angeordnet. Die Schutzmaßnahmen sind nicht erforderlich bei Haustieren, die zum Beispiel in der Wohnung gehalten werden – etwa Wellensittiche.
 
Geflügelmärkte und überregionale Ausstellungen werden untersagt; demnach kann auch der Hochheimer Geflügelmarkt nicht stattfinden. Ausstellungen, bei denen nur Geflügel aus dem Kreis gezeigt wird, können laufen, wenn das Veterinäramt des Kreises es genehmigt.
 
Es ist nicht erforderlich, jeden toten Vogel zu melden. Für die Seuche bedeutend sind vor allem Wasservögel und Greifvögel. Tote Tauben oder Singvögel sollten nur gemeldet werden, wenn an einer Stelle eine große Zahl verendeter Tiere gefunden wird. Hunde sollten generell von verendeten Vögeln ferngehalten werden.
 
Kontaktstelle ist das Veterinäramt des Kreises:
veterinaerwesen@mtk.org
Tel. 06192 201-6191

Die Allgemeinverfügung zur Vogelgrippe finden Sie hier:

 

Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung (939.58 KB)