Schulpflichtige geflüchtete ukrainische Kinder und Jugendliche
In den nächsten Tagen und Wochen werden in den Kommunen eine hohe Anzahl aus der Ukraine geflüchteter Menschen, insbesondere Mütter mit zum Teil schulpflichtigen Kindern, erwartet. Ziel des Main-Taunus-Kreises ist es, geflüchtete ukrainische Kinder und Jugendliche möglichst schnell in unsere Schulen aufzunehmen. Hier finden Sie Informationen zum Vorgehen:
Die Steuerung und die Zuweisung in die schulische Maßnahme erfolgt über das Staatliche Schulamt. Zuerst sollten sich die Eltern oder gesetzlichen Vertretungen der geflüchteten ukrainischen Kinder und Jugendlichen an die Meldebehörde wenden und danach Kontakt mit dem Aufnahme- und Beratungszentrum (ABZ) des Staatlichen Schulamtes Rüsselsheim aufnehmen (06142 5500-333 oder abz.ssa.ruesselsheim@kultus.hessen.de).
Bitte sehen Sie davon ab, die Kinder und Jugendlichen an den Schulen vor Ort direkt anzumelden oder an diese zu verweisen.
Informationen zu schulischen Angeboten für geflüchtete Kinder und Jugendliche stehen auf der Internetseite des hessischen Kultusministeriums auch in ukrainischer und in russischer Sprache unter https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/unterstuetzung-fuer-gefluechtete-familien sowie unter https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/hinweise-zum-umgang-mit-dem-krieg-in-der-ukraine-in-der-schule.
Bitte beachten Sie, dass es dennoch einige Zeit dauern kann, bis ein Schulplatz zur Verfügung steht. Geflüchtete Familien sollten sich unbedingt beim Aufnahme- und Beratungszentrum (ABZ) des Staatlichen Schulamtes Rüsselsheim melden.
Wichtige Informationen enthält auch das Informationsblatt „Erfolgreich Deutsch lernen“. Sie finden diese Informationen beim hessischen Kultusministerium unter https://kultusministerium.hessen.de/infomaterial/Erfolgreich-Deutsch-lernen. Aktuell wird dies in ukrainische sowie in russische Sprache übersetzt.