Wassergefährdende Stoffe

einen flachen Plastiktank, der in einer Garage liegt.

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. Heizöltanks, Eigenbedarfstankstellen) müssen bei der Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde angezeigt werden. Für jeden Heizöltank ab 1000 Liter muss ein Sachverständigen-Prüfbericht vorliegen. Erdtanks oder Anlagen in (Wasser-)Schutzgebieten sowie Tanks mit mehr als 10.000 Litern müssen in bestimmten Abständen von Sachverständigen überprüft werden.

Auf jeden Fall aber muss die Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde benachrichtigt werden, wenn es zu Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen kommt, wenn etwa Heizöltanks überfüllt wurden.

Hier finden Sie eine Sachverständigenliste zum Thema Prüfung von Heizöltanks:

 

Sachverständigenliste zum Thema Prüfung von Heizölverbraucheranlagen (306.94 KB)

Aktuelle Informationen für Betreiber einer Ölheizung (2032.52 KB)

Anzeige von Heizölverbraucher - u.a. Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen gem. § 40 AwSV (340.85 KB)

Hochwasserschutzgesetz - Informationen (4000.95 KB)

Kontakt

Amt für Bauen und Umwelt
Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde
Jürgen Härmstädt

Tel: 06192 201-1285
Fax: 06192 201-1892
E-Mail: juergen.haermstaedt@mtk.org