Wassergefährdende Stoffe
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. Heizöltanks, Eigenbedarfstankstellen) müssen bei der Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde angezeigt werden. Für jeden Heizöltank ab 1000 Liter muss ein Sachverständigen-Prüfbericht vorliegen. Erdtanks oder Anlagen in (Wasser-)Schutzgebieten sowie Tanks mit mehr als 10.000 Litern müssen in bestimmten Abständen von Sachverständigen überprüft werden.
Auf jeden Fall aber muss die Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde benachrichtigt werden, wenn es zu Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen kommt, wenn etwa Heizöltanks überfüllt wurden.
Hier finden Sie eine Sachverständigenliste zum Thema Prüfung von Heizöltanks:
Sachverständigenliste zum Thema Prüfung von Heizölverbraucheranlagen (306.94 KB)
Aktuelle Informationen für Betreiber einer Ölheizung (2032.52 KB)
Hochwasserschutzgesetz - Informationen (4000.95 KB)
Kontakt
Amt für Bauen und UmweltUntere Wasser- und Bodenschutzbehörde
Claudia Kötzer
Tel: 06192 201-1285Fax: 06192 201-1892
E-Mail: claudia.koetzer@mtk.org