Aufnahme von Geflüchteten

mehrere Ukraine Flüchtlinge vor einem Tisch mit diverser Verpflegung

Es ist selbstverständlich, dass wir von Krieg und Gewalt bedrohten Menschen Schutz und Hilfe bieten. Die Bundesregierung und die hessische Landesregierung haben Regelungen für die Ausländer- und Sozialbehörden getroffen. Informationen werden auch auf den Internetseiten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge https://www.germany4ukraine.de und des hessischen Innenministeriums https://innen.hessen.de/hessen-hilft-ukraine zur Verfügung gestellt und fortlaufend aktualisiert.

Wenn Sie Geflüchtete aus der Ukraine aufnehmen, melden Sie die Personen bitte im Bürgerbüro des Wohnortes an.

Bitte wenden Sie sich auch an die Ausländerbehörde (auslaenderwesen@mtk.org) und übersenden Sie Kopien des Reisepasses und des Einreisestempels sowie anderer Identitätsdokumente. Sofern vorhanden fügen Sie bitte auch den Reisekrankenversicherungsschutz hinzu.

Bitte teilen Sie die Adressen und eine Kontaktperson mit. Die Geflüchteten können formlos einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis stellen oder das Formular verwenden:
https://include-he.zfinder.de/IWFileLoader?tsaid_fileId=350360742&tsaid_oeid=8975454

Zur Registrierung bei der Ausländerbehörde können Sie über diese Homepage oder telefonisch über den Kundenservice 0619 2201-0 einen Termin vereinbaren. Die Registrierung ist Voraussetzung für einen eventuellen Leistungsbezug nach SBG II/XII, deshalb sollte der Termin unbedingt wahrgenommen werden.

Anträge für finanzielle Leistungen können Sie am gleichen Tag in der Anlaufstelle des Kommunalen Jobcenters (SGB II) sowie der Servicestelle des Amtes für Soziales (SGB XII) im Nebengebäude des Landratsamts stellen. Anträge, die Sie gerne schon ausgefüllt mitbringen können, finden Sie unter folgendem Link:

 

Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für Flüchtlinge aus der Ukraine (Ukrainisch) (462.15 KB)

Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für Flüchtlinge aus der Ukraine (Russisch) (812.09 KB)

Sollten Geflüchtete keine Leistungen nach dem SGB II erhalten, können sie sich an die Bundesagentur für Arbeit unter der E-Mail-Adresse BadHomburg.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de wenden. Der Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur sammelt Anfragen von Betrieben und vermittelt gezielt weiter.

Wenn Sie Wohnraum zur Verfügung stellen können, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-/Stadtverwaltung.

Kosten für Unterkunft, Umlagen und Heizkosten können vom Kommunalen Jobcenterkommunalesjobcenter@mtk.org oder Sozialamt soziales@mtk.org übernommen werden.

Unterkunfts-Bescheinigung für die Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine in Privathaushalten (131.02 KB)

Mietbescheinigung zur Vorlage beim Main-Taunus-Kreis (56.32 KB)

Mit anderen Hilfsangeboten können Sie sich unter wir-vielfalt@mtk.org melden.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat ein digitales Hilfe-Portal für Vertriebene aus der Ukraine eingerichtet. Als offizielles, staatliches und themenübergreifendes Angebot werden hier Informationen zu Aufenthaltsstatus, zur Suche nach Unterkunftsmöglichkeiten sowie zur medizinischen Versorgung in Deutschland gebündelt. Die Informationen und Leistungen sind mehrsprachig auf Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch verfügbar.

Hessen hilft Ukraine: vereinfachtes Aufnahmeverfahren - Infoblatt des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (Deutsch) (178.01 KB)

Hessen hilft Ukraine: vereinfachtes Aufnahmeverfahren - Infoblatt des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (Ukrainisch) (171.66 KB)

Hilfeangebot für Frauen und Kinder
 

Einreise mit Heimtieren

Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem Veterinäramt auf, sollten Sie bei Ihrer Ankunft im Main-Taunus-Kreis aus der Ukraine von Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) begleitet werden. Dies ist notwendig, um den Schutz Ihres Tieres gegen Tollwut zu ermitteln und wenn nötig zu vervollständigen. Hierfür ist gegebenenfalls eine Impfung und die Kennzeichnung des Tieres mit einem Mikrochip erforderlich.

Es ist nicht vorgesehen, Ihnen Ihr Tier wegzunehmen.

Die Mitarbeiter des Veterinäramtes stehen Ihnen gerne unterstützend bei Fragen rund um Ihre Heimtiere zur Verfügung.

Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Tel.: 06192 201-6191
E-Mail: veterinaerwesen@mtk.org

Coronaschutz-Impfung

Die Corona-Impfangebote des Main-Taunus-Kreises stehen unkompliziert auch den Flüchtlingen aus der Ukraine zur Verfügung. Mehr Informationen gibt es hier.

Das Bundeskanzleramt bietet Informationsmaterialien zur Coronaschutzimpfung in ukrainischer Sprache in Form einer Toolbox an. Diese beinhaltet das RKI Aufklärungsmerkblatt und den Einwilligungsbogen sowie Infoflyer und Informationen über die Impfung von Kindern und Jugendlichen.

Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stellt Material zum Infektionsschutz auf Ukrainisch unter https://www.infektionsschutz.de/mediathek/materialien-auf-ukrainisch zur Verfügung.

Kontoeröffnung für geflüchtete Menschen aus der Ukraine

Zur Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben ist das Girokonto eine wichtige Voraussetzung. Hierüber wird in der Regel der persönliche Zahlungsverkehr abgewickelt. Zur Kontoeröffnung ist ein geeignetes Legitimationsdokument notwendig, zum Beispiel ein Pass oder Personalausweis. Welche Unterlagen darüber hinaus benötigt werden, eine Information zum Filialnetz der Taunus Sparkasse und allgemeine Informationen zum Umgang mit dem Girokonto ist den folgenden PDF-Dokumenten zu entnehmen:

Was Sie zum Girokonto wissen sollten (Deutsch, Englisch, Ukrainisch) (7128.14 KB)

Flyer: Girokonto bei der Taunus Sparkasse (Ukrainisch) (4480.26 KB)

Konten für Geflüchtete aus der Ukraine: mögliche Legitimationsdokumente (Deutsch) (60.22 KB)

Taunus Sparkasse: Filialen im Main-Taunus-Kreis - Kontakt und Öffnungszeiten (Deutsch) (63.36 KB)

Taunus Sparkasse: Filialen im Hochtaunuskreis - Kontakt und Öffnungszeiten (Deutsch) (61.28 KB)

Weitere Dokumente und Informationen

In diesem Bereich finden Sie weitere wichtige Informationen und Dokumente. Wir werden diesen Bereich ständig weiter aktualisieren und ausbauen.

Informationen zum Rundfunkbeitrag für Asylbewerber und Asylberechtigte (Deutsch) (110.62 KB)

Information für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer (Deutsch) (125.16 KB)

Information für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer (Englisch) (115.34 KB)

Information für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer (Ukrainisch) (202.42 KB)

Sorgerechtsvollmacht für Minderjährige aus der Ukraine, die ohne Sorgeberechtigte/n eingereist sind (Deutsch, Ukrainisch) (260.42 KB)