Bodendenkmalpflege

ein Waldstück an einem Weg.
Ringwall Kapellenberg - Der Nordwall mit vorliegendem Graben

Bodendenkmäler sind Überreste oder Spuren menschlichen, tierischen oder pflanzlichen Lebens, die sich als einzige Urkunden unserer schriftlosen Geschichte und als Zeugnis aus der Vergangenheit im Boden erhalten haben. Sie sind durch das Hessische Denkmalschutzgesetz (HDSchG) geschützt.

Nachforschungen mit dem Ziel, Bodendenkmäler und archäologische Funde zu entdecken, müssen nach diesem Gesetz genehmigt werden (§21).

 

Weitere Informationen:

Bodendenkmal – Hinweise und Tipps

Landesamt für Denkmalpflege - hessenArchäologie

Verband der Landesarchäologen in der Bundesrepublik Deutschland