Online-Anträge
Immer mehr Leistungen der Kreisverwaltung können digital in Anspruch genommen werden. Unabhängig von den Öffnungszeiten, ohne Fahrtweg und Wartezeiten und bequem aus dem heimischen Wohnzimmer können so Anträge eingereicht und Formulare zu bestimmten Anliegen ausgefüllt werden.
Allgemeine Informationen
Im Bereich Leistungen erhalten Sie unter dem Namen der jeweiligen Leistung weitere Informationen dazu (z.B. notwendige Unterlagen, usw.). Weitergehende Erklärungen erhalten Sie auch auch, wenn Sie den Online-Antrag aufrufen. Eine Übersicht der bislang verfügbaren Online-Anträge finden Sie hier:
Asyl- und Ausländerwesen
Abgabe oder Vorbereitung einer Verpflichtungserklärung
Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung kann Ihrem Gast einen Aufenthalt im Bundesgebiet ermöglichen. Die Verpflichtungserklärung kann Ihrem Gast zudem als Nachweis ausreichender Mittel bei einer Grenzübertrittskontrolle dienen. Ähnlich einer Bürgin oder einem Bürgen verpflichten Sie sich, im Haftungsfall sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt oder die Ausreise Ihres Gastes entstehen.
Bauen & Umwelt
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung gemäß § 7 Absatz 4 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist zusammen mit dem Aufteilungsplan Voraussetzung für die Bildung von Sondereigentum und erforderlich für die Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungseigentum (auch Eigentumswohnung genannt) und/oder Teileigentum und die Anlage eigener Grundbuchblätter.
Artenschutzrechtliche Ausnahme/ Befreiung
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) regelt in § 39 ganz allgemein den Umgang mit wild lebenden Tieren und wild wachsenden Pflanzen, auch wenn sie nicht besonders geschützt sind. Solche Tier- oder Pflanzenarten und deren Lebensräume dürfen nicht ohne vernünftigen Grund beeinträchtigt werden. Hierzu können Sie eine Ausnahme / Befreiung beantragen.
Baulastenauskunft
Über diesen Online-Service können Sie eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen. Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen. Damit wird die Bau- bzw. Nutzungserweiterung eines anderen Grundstückes ermöglicht.
Denkmalrechtliche Genehmigung
Der Eingriff in ein Denkmal bedarf einer Genehmigung. Hier können Sie die denkmalschutzrechtliche Genehmigung nach § 18 Denkmalschutzgesetz beantragen.
Eingriffe in Natur und Landschaft
Hier besteht die Möglichkeit, Eingriffsverfahren in Natur und Landschaft bei der zuständigen Naturschutzbehörde anzuzeigen bzw. eine Genehmigung zu beantragen.
Erfüllungserklärung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Der Hessische Gesetzgeber hat zwei Vordrucke für die Erfüllungserklärungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) für hessische Bauvorhaben verbindlich eingeführt. Die Formulare für neu zu errichtende Gebäude (§ 92 Abs. 1) bzw. für Änderungen an bestehenden Gebäuden (§ 92 Abs. 2) können Sie über diesen Online-Service erstellen. Damit wird die Einhaltung der Anforderungen des GEG nachgewiesen.
Waldumwandlung
Nach den Regelungen des Hessischen Waldgesetz bedürfen jegliche Maßnahmen der Waldumwandlung einer Genehmigung. Auch die gegebenenfalls notwendige forstrechtliche Kompensation in Form der Wiederaufforstung oder der Walderhaltungsabgabe wird in einem solchen Genehmigungsverfahren durch die zuständige Behörde geprüft.
Bürgergeld
Bürgergeldantrag
Anspruch auf das Bürgergeld hat laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken kann und wenn andere Leistungen wie etwa Wohngeld, Arbeitslosengeld oder der Kinderzuschlag nicht ausreichen, um die Existenz zu sichern. Das Bürgergeld hat zum Jahresbeginn 2023 das Arbeitslosengeld II abgelöst.
Einmalige Leistungen des SGB II (Bürgergeld)
Wenn Sie erwerbsfähig sind, Ihren Lebensunterhalt momentan und auch in den nächsten sechs Monaten wahrscheinlich nicht finanziell decken können, können Sie in besonderen Situationen einmalige Leistungen beantragen. Diese werden als Geldleistung oder Sachleistung (Gutschein) gewährt. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie bislang Bürgergeld bekommen oder nicht.
Darlehen auf Basis des SGB II (Bürgergeld)
Sie brauchen aufgrund besonderer Umstände kurzfristig mehr Geld für Ihre alltäglichen Bedürfnisse als es der Regelbedarf vorsieht. Hinzu kommt, dass Sie diese Kosten weder selbst bezahlen noch aufschieben können. Dann kann Ihnen das Jobcenter für diesen unabweisbaren Bedarf auf Antrag ein zinsloses Darlehen gewähren.
Gefahrenabwehr
Alarm- und Gefahrenabwehrpläne
Als Betreiber eines Betriebsbereichs der oberen Klasse sind Sie verpflichtet, der zuständigen Behörde die für die Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne erforderlichen Informationen zu übermitteln. Ziel der Informationsübermittlung ist es, eine wirksame Gefahrenabwehr sicherzustellen, indem die interne und externe Alarm- und Gefahrenabwehrplanung ineinandergreifen.
Kinder und Jugendliche
Antrag auf Übernahme der Kindertagesstättenbeiträge
Für Kinder, die den Kindergarten besuchen, werden häufig Gebühren fällig. Nicht immer ist es Eltern jedoch möglich, diese Kosten selbst zu übernehmen. Auf Antrag können die Beiträge für Kindertagesstätten, Kindergärten, Krabbelstuben, Kinderkrippen oder Kinderhorte ganz oder teilweise übernommen werden. Die Leistung hängt vom Einkommen der Eltern ab.
Schulkindbetreuung
Die Nutzung des Online-Portals MTKids ist ein kostenloser Service für Eltern im Main-Taunus-Kreis, deren Kinder eine Schulkindbetreuung in Trägerschaft des Main-Taunus-Kreises besuchen sollen. Über das Portal ist eine Anmeldung zur Schulkindbetreuung bis zu ein Jahr im Voraus möglich.
Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
Sie erhalten für Ihr Kind Unterhaltsvorschuss, wenn Sie es in Ihrem Haushalt ohne einen anderen Elternteil erziehen, gegen den das Kind einen Anspruch auf Unterhalt hat. Dieser Unterhalt wird vom anderen Elternteil/vom Unterhaltsverpflichteten nicht, unvollständig oder unregelmäßig gezahlt.
Straßenverkehr, Zulassung, Fahrerlaubnisse
Antrag zum Ersterwerb eines Führerscheins
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein. Sie können eine unbefristete Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T beantragen. Die erste Fahrerlaubnis, mit Ausnahme der Fahrerlaubnis Klasse AM, L und T wird auf Probe erteilt.
Fahrzeug außer Betrieb setzen (Abmeldung)
Wer ein Auto verkauft, sollte es abmelden. Auch zum Verschrotten ist die Abmeldung des Fahrzeug nötig - oder bei einer nur vorübergehenden Stilllegung: Seit dem 01.03.2007 wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden . Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt".
Wunschkennzeichen reservieren
Wunschkennzeichen erfreuen sich großer Beliebtheit. Nicht selten dient ein personalisiertes Kennzeichen Firmen zu Werbezwecken oder der Zuordnung von Fahrzeugen zu einem Fuhrpark. Ob Ihre gewünschte Buchstaben- und Zahlenkombination unproblematisch und noch verfügbar ist, können Sie hier testen, und sie gegebenenfalls auch gleich reservieren lassen.
Zulassung / Ummeldung eines Fahrzeugs
Im KFZ Online-Portal können Sie bei uns im MTK Fahrzeuge digital und bequem von zu Hause aus an- oder ummelden, sofern Sie einen neuen Personalausweis mit eID-Onlinefunktion haben. Eine Online-Zulassung ist bisher nur für allgemeine Kennzeichen möglich. Für alle anderen, wie etwa Saisonkennzeichen und E-Kennzeichen, geht das noch nicht.
Zulassungsbescheinigung Teil II - Statusabfrage
Mit einer Statusabfrage können Sie herausfinden, ob Ihre an die Kfz-Zulassungsbehörde gesendete Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dort bereits eingegangen ist. Dies betrifft Sie insbesondere dann, wenn jemand anderes, z.B. eine Bank oder ein Leasingunternehmen, Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) in Verwahrung hat und an die Kfz-Zulassungsbehörde schicken soll.
Verbraucherschutz
Lebensmittelrechtliche Verbraucherbeschwerde
Sofern Sie den aus Ihrer Sicht berechtigten Verdacht haben, dass in einem Betrieb in Hessen, der mit Lebensmitteln umgeht, nicht sachgerecht vorgegangen wird oder Sie sich durch die Kennzeichnung eines Lebensmittels getäuscht fühlen, können Sie den Online-Service zur Meldung Ihrer Beobachtungen gegenüber dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nutzen.
Registrierung eines Lebensmittelunternehmens
Hier erfolgt die Registrierung von Lebensmittelbetrieben. Lebensmittelunternehmen sind alle Betriebe, die Lebensmittel erzeugen, verarbeiten, direkt oder über das Internet vermarkten, transportieren, usw. Lebensmittelbetriebe sind verpflichtet, sich registrieren zu lassen und wesentliche Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten zu melden. Möglich sind Anmeldung, Änderung oder Abmeldung.
Veterinärwesen
Gesundheitszeugnis für Tiere
Über diesen Online-Service können Anfragen gestellt werden, um eine Gesundheitsbescheinigung für Tiere zu erhalten. Dieser Service umfasst u.a. das innergemeinschaftliche Verbringen (EU) sowie die Ausfuhr von Heimtieren und Nutztieren.
Haltung von Nutztieren
Hier kann die Meldung (Anmeldung, Änderung oder Abmeldung) für den Tierbestand vorgenommen werden.
waffenrechtliche Erlaubnisse und Jagdpacht
Explosionsgefährliche Stoffe, Erwerb / Umgang
Tätigkeiten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen besitzen ein großes Gefahrenpotential. Um Unfälle und Missbrauch zu vermeiden, stellt das Sprengstoffrecht hohe Anforderungen an Eignung, Zuverlässigkeit und Fachkunde der Personen, die damit umgehen wollen. Über diesen Online-Service kann ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe gestellt werden.
Jagdpachtvertragsanzeige
Der Jagdpachtvertrag wird zwischen dem Inhaber des Jagdrechts und dem Jagdpächter geschlossen. Der Vertrag ist der zuständigen Stelle anzuzeigen. Über diesen Online-Antrag kann ein Jagdpachtvertrag beim Main-Taunus-Kreis als zuständiger Stelle angezeigt werden.
Waffenrechtliche Erlaubnisse
Für den Erwerb und den Besitz von Waffen benötigen Sie eine waffenrechtliche Erlaubnis in Form einer Waffenbesitzkarte. Diese wird Ihnen auf Antrag von der für Sie zuständigen Waffenbehörde erteilt, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Auch Anträge zum Führen und zur Mitnahme von Waffen können Sie über das Portal "waffe digital" online stellen.
Wegzug Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnis
Zieht der Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis oder Bescheinigung ins Ausland, ist er verpflichtet, seine Anschrift im Ausland der Waffenbehörde mitzuteilen, die zuletzt für ihn zuständig gewesen ist.
Wohngeld
Lastenzuschuss Erhöhungsantrag
Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat oder sich die Kosten Ihres Wohneigentums oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht haben, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen. Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Lastenzuschuss Erstantrag
Sie können Wohngeld als Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie (Lastenzuschuss) erhalten. Hierfür müssen Sie einen Antrag bei Ihrer für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt.
Lastenzuschuss Weiterleistungsantrag
Wenn Sie als Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie Wohngeld (Lastenzuschuss) erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Weiterleistung stellen. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt.
Mietzuschuss Erhöhungsantrag
Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.
Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Mietzuschuss Erstantrag
Sie können Wohngeld als Mieter (Mietzuschuss) erhalten. Hierfür müssen Sie einen Antrag bei Ihrer für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt.
Mietzuschuss Weiterleistungsantrag
Der Mietzuschuss ist das Wohngeld für Mieter. Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums sollten Sie einen Antrag auf Weiterleistung stellen. Die Voraussetzungen für Ihren Anspruch werden dann erneut geprüft.
Verwaltungsportal Hessen
Im Verwaltungsportal finden Sie eine Vielzahl an digitalen Verwaltungsleistungen aus allen Fachbereichen und zu unterschiedlichen Lebenslagen.