Feuerwehrpläne

zwei Feuerwehrleute, die sich an einem Plan orientieren.

Wenn es brennt, muss die Feuerwehr schnell zum Einsatz kommen. Damit die Feuerwehr auch in unübersichtlichen Gebäuden und Komplexen zielgerichtet vordringen kann, sind sogenannte Feuerwehrpläne nötig.

Diese Pläne informieren über Lage, Zufahrt, Löschwasserversorgung oder besondere Gefahren. Die Pläne erleichtern es der Einsatzleitung, die Lage zu beurteilen, Risiken einzuschätzen und den Einsatz zu steuern.

 

Die Grundlagen dazu sind gesetzlich geregelt. Gebäude müssen so errichtet und unterhalten werden, dass sich Feuer und Rauch möglichst schwer ausbreiten können (§ 13 Abs. 1 der Hessichen Bauordnung - HBO). Eigentümer, Besitzer und Nutzer von Gebäuden, Anlagen und Lagerstätten müssen außerdem alles Nötige tun, damit die Feuerwehr bei einem Brand wirkungsvoll eingesetzt werden kann (§ 45 Abs. 1 Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - HBKG).

Zurzeit aktualisieren wir unsere Informationsmaterialien.

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