Förderung des Naturschutzes
Für Eingriffe in Natur und Landschaft, die nicht vollständig ausgeglichen werden können, wird eine Abgabe erhoben. Dieses so genannte Ersatzgeld (früher Ausgleichsabgabe genannt) wird allerdings nur für Vorhaben außerhalb von Orten berechnet. Die Mittel können von Kommunen und Naturschutzverbänden ausschließlich zum Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege verwendet werden.
Gefördert werden etwa Pflege und Entwicklung von Streuobst, Grunderwerb, Naturschutzmaßnahmen wie Renaturierungen und Gehölzpflanzungen, Artenschutzmaßnahmen wie der Ausbau von Fledermausquartieren und der Bau von Amphibienleitzäunen. Fragen dazu beantwortet die Untere Naturschutzbehörde.