Blauzungenkrankheit
Main-Taunus-Kreis unterliegt Einschränkungen bei Transport und Handel
Durch den Ausbruch eines neuen Typs der Blauzungenkrankheit (Bluetongue Virus, kurz BTV) im Saarland ist Hessen von einer Ausweitung der bestehenden Sperrzone betroffen. Nachdem bei einem Kalb auf einem Betrieb im Saarpfalz-Kreis eine Infektion mit dem Serotyp 8 der Tierseuche nachgewiesen worden war, muss nun nach Vorgaben der EU um den Betrieb herum eine Sperrzone mit einem Radius über mindestens 150 Kilometer ausgewiesen werden. In dieser Sperrzone gelten Einschränkungen für Transport und Handel von Wiederkäuern.
Das Gebiet der Sperrzone erstreckt sich über weite Teile Südhessens: Die Kreise Bergstraße, Groß-Gerau, Rheingau-Taunus und Main-Taunus sowie die kreisfreien Städte Wiesbaden und Darmstadt liegen komplett in der Sperrzone. Ferner gehören Teile der Kreise Odenwald, Darmstadt-Dieburg, Offenbach, Hochtaunuskreis und Limburg-Weilburg sowie die kreisfreien Städte Frankfurt am Main und Offenbach am Main dazu. Für die Verbringung von Tieren empfänglicher Arten aus der BTV 8-Sperrzone heraus gelten strenge Vorgaben. Innerhalb der Sperrzone gibt es hingegen keine Beschränkungen.
Informationen zur Handelsrestriktionszone:
BT-Handelszonen Hessen Stand 251107
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