Studium und Ausbildung gemäß den §§ 16 und 17 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Voraussetzungen, Regelungen und Möglichkeiten, die internationalen Studierenden und Auszubildenden den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen und sie auf ihrem Bildungsweg unterstützen.
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Studienvorbereitung und zum Studium
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen
- Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ablegen einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation