Übertragung des Aufenthaltsrechts gemäß den §§ 9, 18, 18g, 21, 28, 30, 33 und 35 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)

2 Passport Dokumente, in blau und braun

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu den Bedingungen und Verfahren, die es Ihnen ermöglichen, Ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland zu übertragen und somit Ihre rechtlichen Möglichkeiten und Perspektiven zu erweitern.

Sind Sie im Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder einer längerfristigen Aufenthaltsrechtes und sind im Besitz eines neuen Reisepasses, so wird Ihr Aufenthaltsrecht auf Ihre neue Passnummer übertragen.
Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin über den Kundenservice des Main-Taunus-Kreises (06192 2010) oder online unter www.mtk.org zur Abgabe Ihrer biometrischen Daten.
Für diesen Termin benötigen Sie Ihren neuen Reisepass sowie ein biometrisches Passbild.

Im Anschluss Ihres Termins wird der neue elektronische Aufenthaltstitel bei der Bundesdruckerei bestellt. Die Lieferzeit beträgt ca. 4 – 6 Wochen.
Sobald Ihr Aufenthaltstitel zur Abholung bereitliegt, werden Sie von der Ausländerbehörde informiert.
Die Abholung erfolgt über den Kundenservice des Main-Taunus-Kreises und ist ohne Termin möglich.

Bis zu der Lieferung des neuen elektronischen Aufenthaltstitels können Sie sich mit Ihrem aktuellen Pass, dem neuen Pass sowie dem aktuell vorliegenden Aufenthaltstitel ausweisen.