Unterstützung bei Wohnungsproblemen ausgeweitet

21.04.2020

Main-Taunus-Kreis sucht Kooperationspartner – Beratung für Empfänger von Sozialleistungen

eine Türklinke

Der Main-Taunus-Kreis weitet die Unterstützung für Sozialleistungsempfängern mit Wohnproblemen aus. Wie Kreisbeigeordneter Johannes Baron mitteilt, sucht der Kreis Kooperationspartner, um bei drohender Obdachlosigkeit oder anderen Notsituationen zu helfen. Grundlage ist eine Rahmenvereinbarung, die der Kreisausschuss beschlossen hat. „Wir wollen mit diesem Angebot einen Beitrag zur Selbsthilfe leisten und das Angebot karitativer Träger im Kreis stärken“, fasst Baron zusammen.

Der Sozialdezernent schreibt in diesen Tagen karitative Träger im Kreis an, um ihnen anzubieten, bei dem Programm mitzumachen. Baron schätzt die Zahl möglicher Kunden für die unterschiedlichen Angebote auf mehrere hundert. Das Programm sei vorgesehen für Menschen, die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII beziehen, also unter anderem Grundsicherung für Arbeitssuchende und Sozialhilfe.

Geholfen werden soll Personen, denen Obdachlosigkeit droht, die bereits eine Räumungsklage haben, bei denen ein solcher Schritt bevorsteht, es gravierende Probleme in der gemieteten Wohnung gibt oder die zum Beispiel nach dem Auszug aus einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber erstmals eine Wohnung mieten. Sie erhalten keine Geldleistungen, sondern Gutscheine, mit denen sie bei den Vertragsorganisationen Beratungs- und Vermittlungsangebote nutzen können. Die Vertragspartner helfen bei der Wohnungssuche oder kontaktieren den Vermieter, um Probleme zu klären. Für ihre Beratungen erhalten die Organisationen Geld vom Kreis.

Bis Ende 2019 hatte die Ökumenische Wohnhilfe Wohnraum vermittelt und Beratung geboten; sie hatte sich aber zum Jahresbeginn aufgelöst. Das will der Kreis Baron zufolge nutzen, um die Förderung auf eine neue Grundlage zu stellen. Karitative Organisationen können nun in den kommenden Monaten mit dem Kreis unterschiedliche Vertragspakete mit Leistungsangeboten abschließen.

Daraufhin kann der Kreis den Bedürftigen eine Liste mit Organisationen geben, die genau für seinen Bedarf zuständig sind. „Wir schaffen damit quasi einen Markt der Möglichkeiten“, fasst Baron zusammen. So gibt es Träger, die besonders auf den Bedarf von Behinderten zugeschnitten sind; sie wären dann auch die geeigneten Organisationen, um Menschen mit Behinderung bei der Suche nach Wohnraum zu helfen: „Dieses Angebot kann also dazu beitragen, dass jeder genau die Form von Unterstützung findet, die er in seinem speziellen Fall braucht.“

Die Träger könnten aber keine juristische Unterstützung leisten oder mit Geldzahlungen helfen, stellt Baron klar. Für rechtlichen Beistand müssten sich die Betroffenen an das Amtsgericht oder die Mieterschutzvereine wenden.

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