MTK Blauzungen-Sperrgebiet

21.01.2019

Vorsorgliche Maßnahme – Bislang kein Fall von Tierkrankheit aufgetreten

mehrere Kühe in einem Stall

Der Main-Taunus-Kreis ist zum Schutz gegen die Blauzungen-Krankheit vorsorglich zum Sperrgebiet erklärt worden. Wie Kreisbeigeordnete Madlen Overdick mitteilt, ist bislang kein Tier erkrankt: „Das ist eine reine Vorsichtsmaßnahme, um das Vieh im MTK zu schützen“, erläutert die Veterinärdezernentin. Menschen drohe durch die Viruserkrankung keine Gefahr, es gebe nur Beschränkungen für die Haltung und Verbreitung von Tieren.

Die Viruskrankheit wird von Stechmücken übertragen. Sie befällt vor allem Schafe und Rinder, aber auch Ziegen, Wiederkäuer wie Rehe und Hirsche sowie Neuweltkameliden (höckerlose Kamele aus Südamerika). Infizierte Tiere können mit Medikamenten behandelt werden. Der Verzehr von Fleisch erkrankter Tieren ist für den Menschen nicht gefährlich.

Die Sperrgebietsregelung hat Konsequenzen für die Halter der gefährdeten Arten: Sie müssen den Standort ihrer Tiere unverzüglich dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen beim Main-Taunus-Kreis melden. Zudem dürfen keine Tiere, Embryonen, Samen und Eizellen aus dem Kreis gebracht werden – es sei denn, das Veterinäramt gibt eine Ausnahmegenehmigung.

Wie Overdick erläutert, werden Sperrzonen derzeit auch in diversen Nachbarkreisen und -städten eingerichtet. Den Angaben zufolge ist die Krankheit im Landkreis Trier-Saarburg und in der Stadt Zweibrücken (beide Rheinland-Pfalz) ausgebrochen; Gebiete bis zu einer bestimmten Entfernung gelten zumindest als potenziell gefährdet. Daher habe das Land den Kreis angewiesen, das Sperrgebiet einzurichten.

Nähere Informationen für Tierhalter gibt es beim Veterinäramt unter Tel. 06192 201-6191 und E-Mailveterinaerwesen@mtk.org.

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