Landesmittel für sozialen Wohnungsbau

28.12.2017

Anträge aus den Kommunen können bis Ende Januar eingereicht werden

das Schloss einer Tür

Mit Landesmitteln wird im Main-Taunus-Kreis sozialer Wohnungsbau gefördert. Wie Landrat Michael Cyriax mitteilt, müssen die Anträge dafür bis zum 31. Januar beim Kreis eingereicht werden.

Das Landesprogramm für 2018 dient dem Erwerb von so genannten Belegungsrechten an bestehenden Wohnungen, die zur Belegung frei sind, keiner Bindung unterliegen oder deren Bindung 2017 oder 2018 ausläuft. Diese Bindungen können entweder Mietpreisbindungen sein oder ein Belegungsrecht. Ein Belegungsrecht ist das Recht einer Kommune, dem Vermieter einen Wohnungssuchenden zu benennen, mit dem er einen Mietvertrag abschließen muss.

Eine Förderung können Personen, Gesellschaften, Unternehmen und Institutionen beantragen, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte von Mietwohnungen sind. Ein Antrag muss sich auf mindestens vier Wohnungen beziehen; sie müssen auf zehn Jahre der Mietpreisbindung unterliegen und dürfen in dieser Zeit nur an bestimmte bedürftige Personen vermietet werden.

Anträge auf Förderung nimmt die Wohnraumförderungsstelle des Main-Taunus-Kreises entgegen (Tel. 06192 201-1656, E-Mail: finanz-rechnungswesen@mtk.org). Dabei muss auch eine Bestätigung zum Wohnungsbedarf in der jeweiligen Kommune beigefügt werden. Die Wohnraumförderstelle beantwortet nähere Fragen zum Thema und Verfahren.

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