Erwerbsfähig bleiben

13.12.2019

JobCenter starten gemeinsames Pilotprojekt

Ein Schild an einer Wand, auf dem zu lesen ist: Kommunales Jobcenter, Job-Offensive, Main-Taunus-Kreis

Was kann ein Hartz-IV-Empfänger tun, um erwerbsfähig zu bleiben? Wie kann er erkennen, ob er gefährdet ist, seine Erwerbsfähigkeit zu verlieren? Diese Fragen werden die Kommunalen Jobcenter der Kreise Offenbach und Main-Taunus sowie der Stadt Offenbach künftig noch stärker im Blick haben. Gemeinsam starten sie ab Januar 2020 das Pilotprojekt „Kooperation für Prävention, Fitness und Gesundheit im Jobcenter“ (KOPF22).

Das Projekt soll nach Angaben der Sozialdezernenten Carsten Müller (Kreis Offenbach), Sabine Groß (Stadt Offenbach) sowie Johannes Baron (Main-Taunus-Kreis) dazu beitragen, die Gefahr, dass eine Person ihre Erwerbsfähigkeit mittel- oder langfristig verliert, besser abzuschätzen und zu reduzieren. Im Mittelpunkt stehen Männer und Frauen mit einem beginnenden Handicap und Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen. „Für sie sollen neue Beschäftigungschancen eröffnet werden, indem die Jobcenter neue Ansätze zur Unterstützung und zum Erhalt der Erwerbsfähigkeit über einen längeren Zeitraum erproben und auswerten“, betont Carsten Müller.

Ein zentraler Bestandteil des Projektes ist die Entwicklung einer „aktivAPP“. Mit ihr erfassen Langzeitarbeitslose persönliche Daten zu ihren individuellen Lebensbedingungen, woraus die App einen Wert berechnet; den sogenannten „reha score“. Dieser Score gibt an, ob und wie stark die Erwerbsfähigkeit eines Menschen bereits gefährdet ist. Aus den Ergebnissen werden maßgeschneiderte Förderstrategien abgeleitet, um die Arbeitsfähigkeit des Einzelnen zu erhalten und zu stärken. Die jeweiligen Daten, aus denen sich der „reha score“ berechnet, bleiben dabei anonym.

Zudem werden auf verschiedenen Fachkonferenzen die Probleme einer sich verfestigenden Arbeitslosigkeit mit all ihren negativen Folgen für den Einzelnen aber auch die Herausforderungen für die jeweiligen Jobcoaches sowie neue Möglichkeiten zur Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt diskutiert.  „Die Erprobung von innovativen Maßnahmen und Vorgehensweisen soll zeigen, wie die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen besser als bisher erhalten oder wiederhergestellt werden kann; mit dem Ziel, sie letztlich in Arbeit zu bringen“, macht Johannes Baron deutlich.

Auch die Kooperation der Jobcenter mit Akteuren aus dem Bereich der medizinischen und beruflichen Rehabilitation soll weiter verbessert und die Zahl der Betroffenen, die eine Erwerbsminderungsrente, Eingliederungshilfen oder Sozialhilfe beziehen, nachhaltig gesenkt werden. Dabei gelte es, vor allem die Gesundheit sowie die körperliche Fitness des Einzelnen entscheidend zu verbessern, aber auch Menschen aus einem „mentalen Loch“ zu holen, unterstreichen die Sozialdezernenten. Dafür arbeiten die drei beteiligten Jobcenter im Rahmen von KOPF22 beispielsweise eng mit Ärzten und anderen Experten aus dem Gesundheitssystem zusammen. Das Projekt forciere damit auch eine engere Verzahnung von Arbeitsmarkt und Gesundheitssystem.

KOPF22 ist eins von 61 Modellvorhaben im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes, mit denen Jobcenter und Träger der gesetzlichen Rentenversicherung innovative Instrumente zur Stärkung der Rehabilitation entwickeln. Ab Januar 2020 wird das Projekt für die Dauer von vier Jahren im Rahmen des Bundesprogrammes „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben“ (rehapro) gefördert. „Die gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen sollen die Förderstruktur nachhaltig verbessern und so die Chancen von Langzeitarbeitslosen mit einem Handicap oder krankheitsbedingten Einschränkungen auf einen sozialversicherungspflichtigen Job und gesellschaftlichen Teilhabe erhöhen“, erklärt Sabine Groß. Zur Umsetzung des Bundesprogramms „rehapro“ stehen bis 2026 insgesamt rund eine Milliarde Euro zur Verfügung. Die einzelnen Modellprojekte können bis zu fünf Jahre gefördert werden.

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