Corona-Impfungen in zweiter Aprilhälfte

13.04.2022

Reihe der Angebote ohne Termin wird in den Kommunen fortgesetzt

einige Spritzen mit Impfstoff vor einem schwarzen Hintergrund

Auch in der zweiten Aprilhälfte bieten die Varisano-Kliniken im Auftrag des Main-Taunus-Kreises Corona-Impfungen ohne Termin in den Kommunen an. Wie Erste Kreisbeigeordnete Madlen Overdick mitteilt, gibt es weitere offene Angebote in den verschiedenen Kommunen. Geboten werden Erst-, Zweit- und Drittimpfungen für Personen ab zwölf Jahren mit dem Impfstoff Comirnaty (BioNTech), zudem zweite Auffrischungen für bestimmte Personengruppen.

Die nächsten Impfungen ohne Terminvergabe laufen an folgenden Orten:

  • 19. April (9 bis 12 Uhr) Flörsheim (Goldbornhalle) und Bad Soden (Bürgerhaus Neuenhain)
  • 19. April (13 bis 16 Uhr) Hochheim (Haus der Vereine), Sulzbach (Bürgerzentrum Frankfurter Hof)
  • 20. April (9 bis 12 Uhr) Liederbach (Liederbachhalle)
  • 21. April (9 bis 12 Uhr) Kelkheim (Bürgerhaus Fischbach)
  • 21. April (13 bis 16 Uhr) Eppstein (Rathaus I Vockenhausen)
  • 22. April (9 bis 12 Uhr) Eschborn (Bürgerzentrum Niederhöchstadt)
  • 22. April (13 bis 16 Uhr) Schwalbach (Bürgerhaus)
  • 25. April (9 bis 12 Uhr) Hofheim (Stadthalle)
  • 25. April (13 bis 16 Uhr) Kriftel (Rat- und Bürgerhaus)
  • 26. April (9 bis 12 Uhr) Flörsheim (Stadthalle) und Bad Soden (Bürgerhaus Neuenhain)
  • 26. April (13 bis 16 Uhr) Hochheim (Haus der Vereine), Sulzbach (Bürgerzentrum Frankfurter Hof)
  • 27. April (9 bis 12 Uhr) Liederbach (Liederbachhalle)
  • 28. April (9 bis 12 Uhr) Kelkheim (Altes Rathaus Münster)
  • 28. April (13 bis 16 Uhr) Eppstein (Rathaus I Vockenhausen)
  • 29. April (9 bis 12 Uhr) Eschborn (Rathaus)
  • 29. April (13 bis 16 Uhr) Schwalbach (Bürgerhaus)

Weitere Termine folgen und werden rechtzeitig bekanntgegeben.

Mitgebracht werden sollten ein Ausweisdokument und bei Zweit- und Drittimpfungen der Nachweis über die bisherigen Impfungen. Personen, die einen zweiten Booster möchten, müssen belegen, dass sie zur Personengruppe gehören, für die die Impfung empfohlen wird - etwa durch einen Mitarbeiterausweis bei medizinischen oder pflegerischen Berufen. Die vierte Impfung ist sonst erst für Personen ab 70 Jahren oder mit besonderen Risiken vorgesehen. Ein bestehendes Risiko muss vom Hausarzt schriftlich bestätigt und die Pflege einer älteren Person ebenfalls schriftlich bestätigt sein und vorgelegt werden.

Wer sich impfen lassen möchte, kann die Abläufe beschleunigen, wenn er bereits den ausgefüllten Anamnese- und Einwilligungsbogen mitbringt. Er kann im Internet heruntergeladen werden auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html. Bei Personen unter 16 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. An den Impfstellen müssen FFP2-Masken getragen werden.

Darüber hinaus sind Impfungen auch im Impfzentrum Hattersheim möglich. Näheres dazu gibt es auf unserer Internetseite.

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