Barrierefrei wohnen im Main-Taunus-Kreis

11.05.2017

Landesmittel für Umbauten können ab sofort beantragt werden

eine Hand am Rad eines Rollstuhls.

Auch im Jahr 2017 werden wieder behindertengerechte Umbauten vom Land Hessen gefördert. Wie Landrat Michael Cyriax mitteilt, werden Mittel bewilligt, wenn bauliche Hindernisse an und in bestehendem, selbstgenutztem Wohneigentum oder auf dem Wohnungsgrundstück beseitigt werden. Die Mittel können ab sofort bei der Wohnraumförderungsstelle des Kreises beantragt werden.

Wohnungen sollen baulich so gestaltet sein, dass behinderte Menschen darin einen eigenen Haushalt führen sowie selbständig und unabhängig leben können. Gefördert werden beispielsweise Maßnahmen zur Verbesserung der Bewegungsfreiheit, die Umgestaltung von Toilettenräumen und Bädern, die Beseitigung von Stufen und Schwellen sowie der Einbau von geeigneten Aufzügen. Förderfähig sind auch die Beseitigung von Verletzungsgefahren für blinde und sehbehinderte Menschen sowie Verbesserungen von Freiflächen, Wegen und Pkw-Stellplätzen auf dem betroffenen Grundstück.

In jeder Wohneinheit werden bis zu 50 Prozent der Umbaukosten übernommen, wobei maximal 12.500 Euro gezahlt werden. Allerdings darf man mit den Umbauten zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht angefangen haben. Wie Cyriax weiter erläutert, muss das Vorhaben zudem finanziell gesichert sein. Da das Kontingent der Landesmittel begrenzt sei, könnten eventuell nicht alle Vorhaben berücksichtigt werden. Die Vergabe der Fördermittel werde dann nach sozialer Dringlichkeit vorgenommen. Es bestehe kein Rechtsanspruch auf die Mittel.

Zudem bietet der Pflegestützpunkt im Landratsamt Beratungen zum barrierefreien Wohnen an und macht auch Hausbesuche. Ansprechpartnerin ist Elke Werner-Schmit (Tel. 06192 201-1990, E-Mail: elke.werner-schmit@mtk.org).

Anträge auf Förderung nimmt die Wohnraumförderungsstelle des Main-Taunus-Kreises entgegen (Tel. 06192 201-1656, E-Mail: finanz-rechnungswesen@mtk.org).

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