90.000 Euro an Bußgeldern für Corona-Verstöße
15.01.2021
Kreis zieht erste Bilanz: Vor allem Kontaktbeschränkungen missachtet – Mehr als 900 Anzeigen
Seit Inkrafttreten der Corona-Schutz-Verordnungen sind dem Main-Taunus-Kreis mehr als 900 Verstöße gemeldet worden. Wie Kreisbeigeordnete Madlen Overdick mitteilt, wurde vor allem gegen die Kontaktbeschränkungen verstoßen. Die Zahlen stiegen weiter rasant. Gemeldet wurden die Verstöße von der Polizei und den Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden. Der Kreis bearbeitet sie dann abschließend.
Den Angaben zufolge trafen alleine im November und Dezember insgesamt 330 und in der ersten Januarhälfte weitere 140 Anzeigen beim Kreis ein. Die Gesundheitsdezernentin ruft die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich an die Auflagen und Beschränkungen zu halten: „Wer dagegen verstößt, handelt verantwortungslos gegenüber sich und anderen. Wir können uns diese Nachlässigkeit angesichts der hohen Infektionszahlen nicht leisten. Wir alle müssen einen Beitrag dazu leisten, Corona einzudämmen“. Besser als Bußgelder seien Einsicht und Verantwortungsgefühl: „Da Appelle aber offenbar nicht reichen, müssen wir Verstöße weiter konsequent verfolgen und Bußgelder verhängen.“
Mittlerweile wurden den Angaben zufolge in 370 Bescheiden rund 90.000 Euro an Bußgeldern festgesetzt. Davon wurden bisher rund die Hälfte bezahlt. In der Höhe der Bußgelder orientiert sich der Kreis an einem Katalog des Landes Hessen.
In den meisten Fällen geht es Overdick zufolge um Verstöße von Privatpersonen gegen das Kontaktverbot im öffentlichen Raum, die mit jeweils 200 Euro geahndet werden. Vor allem seien das Jugendliche, die das Bußgeld dann teilweise in Raten über mehrere Monate abbezahlen.
Mängel seien aber auch beim Gewerbe angezeigt worden. Fehlende oder unzureichende Hygienekonzepte, fehlende oder unvollständige Gästelisten schlügen mit jeweils bis zu 1000 Euro zu Buche. Wenn Gaststättenpersonal keine Maske trage, würden bis 200 Euro fällig. Bei mehrfachen Verstößen würden die Bußgelder erhöht. Das höchste bislang festgesetzte Bußgeld seien 2418 Euro gewesen.
Die meisten Ertappten seien Overdick zufolge einsichtig. Nur 20-mal sei gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt worden. In diesen Fällen gehe der Fall dann ans Amtsgericht.