„Wildtiere in Ruhe lassen“

18.03.2019

Brut- und Setzzeit hat begonnen: Kreis appelliert an Hundebesitzer

Eine Rohrweihenbrut auf einem Acker

Hundebesitzer sollten in den kommenden Wochen ihre Tiere nicht fernab von Wegen laufen lassen. Wie Kreisbeigeordnete Madlen Overdick erläutert, könnten sie Vögel und Wildtiere stören, die gerade brüten oder frisch Nachwuchs bekommen haben. „In dieser sensiblen Zeit brauchen Wildtiere noch mehr Ruhe“, so die Umweltdezernentin. Das sei auch ein „Beitrag zum heimischen Artenschutz.“ Sie appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Hundehalter.

Den Angaben zufolge hat am 1. März die so genannte Brut- und Setzzeit begonnen; sie dauert bis 30. Juni. Viele Vogelarten brüten, und auch Wildtiere wie Rehe und Hasen haben Nachwuchs. In dieser Zeit reagieren die Tiere besonders empfindlich auf Störungen. Zwar sind Hundebesitzer nur in Naturschutzgebieten verpflichtet, ihre Hunde an der Leine zu führen, doch auch außerhalb solcher Gebiete können sie andere Tiere enorm stören.

„Der Schutz der Tierwelt hat in dieser Zeit oberste Priorität", betont Overdick. Viele Vogelarten wie Rebhuhn, Fasan oder Feldlerche lägen ihre Eier am Boden in Nestmulden oder Nestern ab, die für Hunde leicht erreichbar seien. Nicht nur entlang von Hecken oder im Wald, auch in der freien Feldflur befänden sich für Menschen nicht sichtbare Brut- und Ruheplätze. Da Hunde um ein Vielfaches besser riechen und hören als der Mensch, nehmen sie Wildtiere viel schneller war als ihre Frauchen und Herrchen.

Möglicherweise jagen die Hunde dann die Wildtiere und treiben sie auf Straßen, wo sie von Autos überfahren werden. Wenn junge Säugetiere wie Rehkitzen oder Häschen von einem Hund beschnuppert werden, kann es sein, dass die Mutter den Nachwuchs nicht mehr annimmt und er zugrunde geht.

In Naturschutzgebieten gelten schärfere Regeln. Es ist mit einem grünen dreieckigen Schild mit einem fliegenden Adler und der Schrift „Naturschutzgebiet“ markiert. Spaziergänger müssen hier auf den Wegen bleiben und ihre Hunde anleinen. Andernfalls droht ihnen ein Verwarnungsgeld.

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