Wasser entnehmen verboten

05.07.2019

Kreis erlässt Verfügung – Schaden durch Trockenheit abwenden

Ausgetrockneter Teil des Wickerbachs

Aus Bächen, Flüssen und Seen im Main-Taunus-Kreis darf vorerst grundsätzlich kein Wasser entnommen werden. Grund ist nach Angaben von Kreisbeigeordneter Madlen Overdick die seit langem anhaltende Trockenheit, bei der kein Ende abzusehen sei. Der Kreis hat deshalb eine so genannte Allgemeinverfügung erlassen, die ab sofort gilt. Bestimmte Ausnahmen sind vorgesehen, aber nach den Worten von Overdick „ist für die Natur Gefahr im Verzug, sodass wir handeln müssen.“

Durch die Hitzeperiode könne der „Naturhaushalt nachhaltig gestört“ werden, wenn Wasser entnommen werde, heißt es in der Verfügung. Wer gegen das Verbot verstößt, riskiert Bußgelder bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

Mehrere Bäche sind nach Overdicks Angaben bereits teilweise ausgetrocknet oder führen nur wenig Wasser.

Das Verbot gilt auch für die Eigentümer, deren Grundstücke direkt an den Gewässern liegen, und für die, die diese Grundstücke nutzen.

Trotz des Verbotes darf aber weiterhin Vieh getränkt und Wasser mit Handgefäßen geschöpft werden. Auch dort, wo jemand eine amtliche Erlaubnis für die Wasserentnahme hat, gilt die Regelung nicht. Zudem kann die Untere Wasserbehörde beim Main-Taunus-Kreis auf Antrag Ausnahmen genehmigen, wenn das Allgemeinwohl es erfordert oder eine „unbillige Härte“ vermieden würde.

Bei Unklarheiten berät die Untere Wasserbehörde (Tel. 06192 201-1288, E-Mail: umwelt@mtk.org).

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