Waffen im MTK abgeben

02.03.2018

Straffreiheit bis 1. Juli – Abgabe im Landratsamt oder bei der Polizei

eine Hand, die eine Waffe in die Kamera zeigt

Wer im Main-Taunus-Kreis rechtzeitig eine illegale Waffe abgibt, wird nicht bestraft. Wie Kreisbeigeordneter Johannes Baron mitteilt, sieht das geänderte Waffengesetz des Bundes eine Amnestie vor, wenn entsprechende Waffen und Munition bis 1. Juli dieses Jahres zur Waffenbehörde oder zur Polizei gebracht werden. „Je mehr illegale Waffen aus dem Verkehr gezogen werden, desto größer der Beitrag zur Sicherheit“, erläutert Baron.

Mit der Novelle des Waffengesetzes wurden alle Geschosse mit Leuchtspur, Brand- oder Sprengsatz oder Hartkern verboten. Schreckschusswaffen ohne so genanntes PTB-Zeichen, die nicht angemeldet wurden, sind ebenfalls illegal und können abgegeben werden.

Abgegeben werden können Waffen und Munition bei den Polizeistationen und bei der Waffenbehörde im Landratsamt (Tel. 06192 201-1293, -1531 oder -1510). In Einzelfällen können die Waffen auch daheim abgeholt werden – wenn zum Beispiel der Besitzer gebrechlich ist. Waffen und Munition werden danach vernichtet.

Wer eine Waffe oder Munition abgibt, muss dafür keine Gebühren zahlen. Straffrei gehen nicht nur die aus, die gezielt eine Waffe illegal erworben haben, sondern auch diejenigen, die eine solche Waffe geerbt oder gefunden haben.

Im Main-Taunus-Kreis sind rund 2500 Waffenbesitzer mit insgesamt etwa 15.600 Waffen legal registriert. Im Rahmen der Amnestie wurden bisher 16 illegale Waffen abgegeben.

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