Stallpflicht teilweise aufgehoben

13.02.2017

Baron: Nur am Main muss das Geflügel in den Ställen bleiben

Braune Hühner in einem eingezäunten Außenbereich vor einem Stallgebäude.

Im Main-Taunus-Kreis ist die Stallpflicht für Geflügel teilweise aufgehoben worden. Der Grund ist eine neue Risikoeinschätzung des Umweltministeriums zur Geflügelpest. Nach Angaben des Kreisbeigeordneten Johannes Baron muss das Geflügel in den Risikogebieten am Mainufer jedoch weiterhin in den Ställen bleiben. Das betrifft Gebiete von Hochheim, Flörsheim und Hattersheim, die 500 Meter vom Mainufer entfernt sind. Hier findet sich ein Amtsblatt mit mehreren Karten, auf denen die Sperrgebiete genau eingezeichnet sind.

Zum Geflügel, das dort in den Ställen bleiben muss, zählen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Wer einen toten Wildvogel findet, sollte das Amt für Veterinärwesen im Landratsamt informieren (Tel. 06192 201-1312, E-Mail: veterinaerwesen@mtk.org). Ausführliche Informationen zum Thema gibt es auf der Homepage des Hessischen Umweltministeriums. Bislang gab es im MTK keinen Fall von Geflügelpest.

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