Mäusebussard mit Vogelgrippe infiziert

21.02.2017

Kreisbeigeordneter Johannes Baron: Erster Fall im Main-Taunus-Kreis

Den Kopf eines Mäusebussards im Profil.

Im Main-Taunus-Kreis gibt es einen ersten Fall von Geflügelpest. Bei einem toten Mäusebussard haben das Hessische Landeslabor und das Bundesforschungsinstitut das Virus nachgewiesen. Gefunden wurde der tote Raubvogel auf dem Sandweg in Hochheim außerhalb der Wohnbebauung. Mehrere Tiere – allesamt Wildtiere aus dem Uferbereich des Mains – werden noch untersucht. „Das ist der erste Ausbruch der Geflügelpest im Kreis“, erläutert der Kreisbeigeordnete Johannes Baron. Nach Angaben des Dezernenten für Verbraucherschutz und Veterinärwesen gilt im Uferbereich des Mains in einer Entfernung von 500 Metern seit Mitte November die Stallpflicht. Restriktionszonen würden – nach Abstimmung mit dem angrenzenden Kreis Groß-Gerau und mit dem Regierungspräsidium – vorerst nicht eingerichtet.

Trotzdem empfiehlt das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Hunde in einem 50 Meter breiten Streifen am Mainufer anzuleinen und Katzen nicht frei herumlaufen zu lassen. Generell wird allen Hunde- und Katzenbesitzern weiterhin empfohlen, ihre Haustiere von toten oder kranken Wildvögeln fernzuhalten. Den Geflügelhalter im ganzen Landkreis wird  auf Grund der angespannten Seuchenlage dringend angeraten, in den kommenden Wochen keine Bruteier oder lebendes Geflügel aus ihren Stallungen zu bringen und ihre Tiere durch Aufstallung vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Außerdem gilt das landesweite Verbot von Geflügelausstellungen weiterhin.

Auch die strengen Biosicherheitsmaßnahmen sind in allen Geflügel haltenden Betrieben weiterhin einzuhalten. Dazu gehören beispielsweise Desinfektionsmaßnahmen sowie Schuh- und Kleidungswechsel beim Betreten und Verlassen der Geflügelhaltungen. Ein diesbezügliches Merkblatt und weitere Informationen sind hier auf der Homepage eingestellt. Wer einen toten Wildvogel findet, wird darum gebeten, das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz im Landratsamt zu informieren (Tel. 06192 201-1312, E-Mail: veterinaerwesen@mtk.org).

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