Maskenpflicht und Alkoholverbot: Zonenregelung beendet

07.02.2022

Landesweite Corona-Regelungen statt einzelne Hotspots – Neue MTK-Allgemeinverfügung

eine FFP2-Maske

Die Maskenpflicht und das Alkoholverbot an definierten Orten in den Städten und Gemeinden sind aufgehoben. Wie Landrat Michael Cyriax mitteilt, ist das die Konsequenz einer neuen Allgemeinverfügung des Kreises. Masken müssen aber weiterhin getragen werden, wenn es im Freien Gedränge gibt. Hintergrund ist die Entscheidung des Landes, das bisherige Konzept lokaler Hotspots durch landesweite Regelungen abzulösen.

Als der Main-Taunus-Kreis aufgrund der Inzidenz zum Hotspot wurde, musste er nach den damals geltenden Landesregelungen Zonen für Maskenpflicht im Freien und Verbot von öffentlichem Alkoholtrinken festlegen. Benannt wurden die entsprechenden Straßenzüge und Zonen von den Kommunen. Mittlerweile hat das Land schärfere Regeln, etwa 2G+ in Freizeiteinrichtungen und beim Hallensport landesweit eingeführt. Die nur lokal geltenden Hotspot-Regelungen für einzelne Kreise und kreisfreien Städte wurden damit aufgehoben.

Folglich gelten auch die für bestimmte Straßen, Plätze, Parks oder Anlagen festgelegten MTK-Regeln für Masken und Alkohol nicht mehr. Innerhalb von Geschäften und Einkaufszentren gilt die Maskenpflicht aber weiterhin und wurde landesweit sogar verschärft: Personen ab 16 Jahren müssen nun eine FFP2-Maske tragen.

Cyriax befürwortet die Änderung der Regelungen: „Mit dieser Vereinheitlichung leistet das Land einen Beitrag zur Vereinfachung und Entbürokratisierung der Corona-Regelungen.“ Angesichts der landesweit hohen Inzidenz wäre es widersinnig, für einzelne Straßenzüge spezielle Regeln festzulegen.

Näheres zu den hessischen Coronaregeln gibt es auf der Internetseite www.hessen.de.

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