Geld für sozialen Wohnraum

03.04.2023

Anträge aus den Kommunen für Landesmittel können bis Mai eingereicht werden

eine weiße Tür mit goldenem Türgriff und Schloß

Mit Zuschüssen des Landes wird im Main-Taunus-Kreis sozialer Wohnraum gefördert. Wie Landrat Michael Cyriax mitteilt, müssen die Anträge dafür bis zum 19. Mai beim Kreis eingereicht werden. Er ruft dazu auf, die Fördermöglichkeit zu nutzen, da es in Hessen und im Main-Taunus-Kreis insgesamt immer weniger Sozialwohnungen gebe.

Das Landesprogramm „Erwerb von Belegungsrechten“ dient dem Erwerb von so genannten Belegungsrechten an bestehenden Wohnungen, die zur Belegung frei sind, keiner Bindung unterliegen oder deren bisherige Bindung zwischen dem 31. Dezember 2022 und dem 31. Dezember 2025 ausgelaufen sind oder auslaufen werden. Diese Bindungen setzen sich zusammen aus der Mietpreisbindung und einem Belegungsrecht. Ein Belegungsrecht ist das Recht einer Kommune, dem Vermieter einen Wohnungssuchenden der Zielgruppe des sozialen Mietwohnungsbaus zu benennen, mit dem er einen Mietvertrag abschließen muss.

Eine Förderung können Personen, Gesellschaften, Unternehmen und Institutionen beantragen, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte von Mietwohnungen sind. Ein Antrag soll sich auf mindestens vier Wohnungen beziehen; die Mietpreis- und Belegungsbindung liegt bei zehn Jahren.

Hessenweit sei die Zahl von rund 130.000 geförderten Wohnungen im Jahr 2010 auf rund 81.000 im Jahr 2021 zurückgegangen, so Cyriax. Im vergangenen Jahr seien in ganz Hessen insgesamt rund 1600 Sozialwohnungen entstanden. Solche geförderten Wohnungen würden aber dringend benötigt, auch im dichtbesiedelten Main-Taunus-Kreis in der Region Frankfurt/Rhein-Main „mit ihrem großen Wohnraum-Druck“. Im Main-Taunus-Kreis habe es im vergangenen Jahr rund 3300 geförderte Wohnungen gegeben, im Jahr 2004 seien es noch fast 6000 gewesen. Das Förderprogramm biete zumindest eine kleine finanzielle Unterstützung.

Anträge auf Förderung nimmt die Wohnraumförderstelle des Main-Taunus-Kreises entgegen (Tel. 06192 201-1656, E-Mail: finanz-rechnungswesen@mtk.org). Dabei muss auch eine Bestätigung zum Wohnungsbedarf in der jeweiligen Kommune beigefügt werden. Die Wohnraumförderstelle beantwortet nähere Fragen zum Thema und zum Antragsverfahren.

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