Frühlingserwachen im Gehölz

05.03.2020

Kreis weist auf Verbote beim Pflanzenschnitt hin

abgeholzte Äste auf einem Feld

Zum Schutz der Vogelbrut dürfen von Anfang März bis Anfang September Hecken grundsätzlich nicht gerodet oder stark geschnitten werden. Darauf weist Kreisbeigeordnete Madlen Overdick hin. Die Umweltdezernentin verweist auf gesetzliche Bestimmungen zum Vogelschutz: „Wer sie beachtet, leistet einen Beitrag zum Tierschutz und zur Artenvielfalt im Main-Taunus-Kreis.“ Im Zweifelsfall sei die Untere Naturschutzbehörde Ansprechpartner für Grundstücksbesitzer.

Das Verbot gilt den Angaben zufolge auch für Gärten in der Ortslage. Erlaubt sind nur schonende Pflegeschnitte im Sommer. Einzelne Bäume dürfen dagegen aus wichtigen Gründen in Gärten im Sommer gefällt werden, sofern sich keine Nester oder brütende Tiere in den Bäumen befinden und es keine rechtlichen Einschränkungen gibt, etwa Bebauungspläne oder Baumschutzsatzungen. Es empfehle sich, vorab bei der Unteren Naturschutzbehörde nachzufragen.

Außerhalb von Ortschaften dürfen im Frühjahr und Sommer Bäume, Hecken und verbuschte Flächen in der Regel nicht beseitigt oder zurückgeschnitten werden. Ausnahmen müssen mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden.

Erreichbar ist die Untere Naturschutzbehörde unter den Telefonnummern 06192 201-1537, -1823 und -1701.

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