Fördermittel für barrierefreies Wohnen

03.11.2020

Wohnraumförderungsstelle nimmt Anträge für Mittel vom Land Hessen an

eine Hand an einem Rollstuhlrad

Auch im Jahr 2020 werden wieder behindertengerechte Umbauten vom Land Hessen gefördert. Wie Landrat Michael Cyriax mitteilt, wird Unterstützung bewilligt, wenn bauliche Hindernisse an und in selbstgenutztem Wohneigentum oder auf dem Wohnungsgrundstück beseitigt werden. Die Mittel können ab sofort bei der Wohnraumförderungsstelle des Kreises beantragt werden.

Wohnungen und Häuser sollen baulich so gestaltet sein, dass behinderte Menschen darin einen eigenen Haushalt führen und eigenständig leben können. Gefördert werden beispielsweise Maßnahmen zur Verbesserung der Bewegungsfreiheit, die Umgestaltung von Toilettenräumen und Bädern, die Beseitigung von Stufen und Schwellen sowie der Einbau von geeigneten Aufzügen. Förderfähig sind auch die Beseitigung von Verletzungsgefahren für blinde und sehbehinderte Menschen sowie Verbesserungen von Freiflächen, Wegen und Pkw-Stellplätzen auf dem Grundstück.

Es werden bis zu 50 Prozent der Umbaukosten übernommen, wobei maximal 12.500 Euro gezahlt werden. Allerdings darf man mit dem Umbau zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht angefangen haben. Wie Cyriax weiter erläutert, muss das Vorhaben zudem finanziell gesichert sein. Da das Kontingent der Landesmittel begrenzt sei, können eventuell nicht alle Anträge bewilligt werden. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach sozialer Dringlichkeit.

Anträge auf Förderung nimmt die Wohnraumförderungsstelle des Main-Taunus-Kreises entgegen (Tel. 06192 201-1656, E-Mail: finanz-rechnungswesen@mtk.org).

Zudem bietet der Pflegestützpunkt im Landratsamt umfangreiche Beratungen zum barrierefreien Wohnen an und macht auch Hausbesuche. Ansprechpartnerin ist Elke Werner-Schmit (Tel. 06192 201-1990, E-Mail: elke.werner-schmit@mtk.org).

Fördermittel für barrierefreies Wohnen (92.28 KB)