Flüchtlingsbetreuung an drei Außenstellen

26.01.2017

Sozialarbeiter und Hauswirtschafter des Kreises haben Büros in drei Kommunen bezogen

Den Eingang eines blau und grün gestrichenen Gebäudes.

Die Flüchtlinge im Main-Taunus-Kreis werden von ihren Sozialarbeitern künftig in drei Außenstellen betreut. Wie Kreisbeigeordneter Johannes Baron mitteilt, wurde der Kreis gleichzeitig in drei so genannte Sozialräume eingeteilt. Insgesamt 22 Mitarbeiter der Kreisverwaltung hätten ihre Büros vom Landratsamt Hofheim in bestehende Gemeinschaftsunterkünfte in Liederbach, Hattersheim und Hochheim verlegt: „Damit wird nicht nur der Besucherandrang im Landratsamt entzerrt, sondern die Sozialarbeiter sind auch buchstäblich näher dran an ihren Kunden.“

Zum neuen Sozialraum Ost wurden die Flüchtlingsunterkünfte in Bad Soden, Kelkheim, Liederbach, Eschborn, Schwalbach und Sulzbach zusammengefasst. Betreut werden sie von der Unterkunft Alt-Oberliederbach aus. Dort haben drei Sozialarbeiter und ein Hauswirtschafter ein Büro bezogen. In der Unterkunft selbst wohnen derzeit 123 Flüchtlinge.

Den neuen Sozialraum Mitte bilden Eppstein, Hattersheim Kastengrund, Hofheim und Kriftel. Die zuständigen neun Sozialarbeiter, eine Hauswirtschafterin und eine Gruppenleiterin (Leitungsfunktion in der Kreisverwaltung) arbeiten vom Kastengrund in Hattersheim aus. Das ehemalige Firmengelände in Hattersheim hatte der Kreis gekauft, dort sind derzeit 102 Flüchtlinge einquartiert, außerdem ist dort das Hochbau- und Liegenschaftsamt des Kreises untergebracht.

Zum neuen Sozialraum West schließlich gehören die Standorte in Flörsheim, Hochheim und Hattersheim. Betreut werden sie von sechs Sozialarbeitern und einer Hauswirtschafterin. Sie haben ihr Büro in Hochheim eingerichtet. Dort hat der Kreis eine ehemalige Firmenzentrale an der Frankfurter Straße gemietet, die auch als Unterkunft für derzeit 143 Flüchtlinge dient.

Die Sozialarbeiter stehen den Angaben zufolge als Ansprechpartner in ihren Büros zur Verfügung, werden aber auch in die anderen Unterkünfte ihrer Sozialräume fahren, um dort Flüchtlinge zu beraten.

Allerdings werden die Flüchtlinge auch weiterhin gelegentlich ins Landratsamt kommen müssen – wenn es etwa um Fragen des Ausländerrechts geht, zum Beispiel des Asylverfahrens, der Staatsangehörigkeit oder des Aufenthaltsstatus. Auch Fragen zu Leistungszahlungen müssen dort geklärt werden. Außerdem arbeiten im Landratsamt die Fallmanager, die anerkannten Asylbewerbern beispielsweise auf dem Weg in den Arbeitsmarkt unterstützen.

Die Flüchtlinge seien über die Änderungen informiert worden, so Baron. Als Räume für die Sozialarbeiter können Büros genutzt werden, die bereits vorhanden waren. Weitere Außenstellen seien derzeit nicht geplant.

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