„Bezahlbaren Wohnraum schaffen“

19.02.2018

Land stellt Geld zur Verfügung – Antrag über Wohnraumförderungsstelle des MTK

drei Männer mit weißen Bauhelmen, die auf einer Baustelle stehen und einen großen Bauplan in den Händen halten

Die Wohnraumförderungsstelle des Main-Taunus-Kreises nimmt noch bis zum 15. April Anträge zur Förderung von sozialem Wohnraum im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogramms (KIP) an. Wie Landrat Michael Cyriax mitteilt, stellt die Hessische Landesregierung auch dieses Jahr mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank) Darlehen und Finanzierungszuschüsse zur Förderung des Mietwohnungsbaus für geringe und mittlere Einkommen und zur Modernisierung von Mietwohnungen sowie des Studentischen Wohnens bereit.

Den Angaben zufolge können Städte und Gemeinden die Gelder nutzen, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die Darlehen aus dem KIP mit einer Laufzeit von 30 Jahren werden vom Land Hessen verbürgt. In den ersten 15 Jahren trägt das Land die Zinsen in voller Höhe. Gefördert werden den Angaben zufolge Investitionen der Kommunen sowie Dritter, die von der Kommune beauftragt werden. Die geförderten Wohnungen unterliegen bestimmten Bindungen. Gefördert werden nur Vorhaben, die vor dem 31. Dezember 2020 begonnen werden. Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht.

Für die Förderung des Mietwohnungsbaus für geringe und mittlere Einkommen, der Modernisierung von Mietwohnungen und des Studentischen Wohnens soll es künftig nur noch eine gemeinsame Richtlinie mit verschiedenen Fördervarianten geben. Die neue Richtlinie soll voraussichtlich Mitte des Jahres in Kraft treten. Kurzfristige Bauvorhaben können für diese Förderprogramme noch bis zum In-Kraft-Treten der neuen Richtlinie nach den alten Bedingungen angemeldet werden.

Weitere Informationen gibt es bei der Wohnraumförderungsstelle des Main-Taunus-Kreises (Tel. 06192 201-1656, E-Mail: finanz-rechnungswesen@mtk.org).

Bezahlbaren Wohnraum schaffen (54.22 KB)