BWS: Viele Schüler und Lehrer nach Hause geschickt

16.02.2017

Unklarer Impfschutz gegen Masern – Kontrollen an der Brühlwiesenschule werden fortgesetzt

Menschen, die sich in einem Raum an Tischen gegenüber sitzen, im Vordergrund eine Frau, die einen Impfausweis in der Hand hält.

Nach den ersten Masern-Impfkontrollen an der Brühlwiesenschule (BWS) Hofheim müssen mehrere hundert Schüler und rund 50 Lehrer zunächst daheim bleiben. Wie Erster Kreisbeigeordneter Wolfgang Kollmeier mitteilt, ist ihr Impfschutz ungenügend oder unklar. Wegen der Ausfälle unter dem Personal stellt die Schulleitung den Stundenplan um, über Einzelheiten werden Lehrer, Eltern und Schüler in den kommenden Tagen auf der Internetseite der Schule informiert (www.bws-hofheim.de). Die Impfkontrollen des Main-Taunus-Kreises sollen am Freitag fortgesetzt werden.

Nachdem ein Schüler der BWS an Masern erkrankt war, hatte das Kreisgesundheitsamt Schüler, Lehrer und Mitarbeiter der Beruflichen Schule aufgefordert, am heutigen Donnerstag ihre Impfpässe mitzubringen oder – falls sie früher schon an Masern erkrankt waren und daher immun sind – ein entsprechendes ärztliches Attest. 25 Mitarbeiter des Gesundheitsamtes und weiterer Ämter der Kreisverwaltung kontrollierten die Unterlagen.

Nach Hause geschickt wurden die Personen, die keinen oder nur unklaren Impfschutz hatten oder bei denen nicht sicher war, ob sie früher an Masern erkrankt waren. Sie dürfen grundsätzlich erst in zwei Wochen wieder in die Schule kommen. Unter bestimmten Bedingungen können sie sich beim Hausarzt auf Antikörper gegen Masern untersuchen lassen. Sind genügend Antikörper im Blut, können sie bereits in den nächsten Tagen wieder in die Schule kommen.

„Damit wollen wir das Risiko senken, dass sich weitere Personen an der Schule anstecken“, so Kollmeier. Die BWS wird von 1800 Schülern besucht, dort unterrichten 120 Lehrer, hinzu kommt weiteres Personal.

„Der Kreis hat zügig gehandelt, um Gefahren von Schülern, Lehrern und Mitarbeitern abzuwenden“, fasst der Gesundheits- und Schuldezernent zusammen. „Das ist auch eine große Herausforderung für die Schulleitung, jetzt den Unterricht zu koordinieren.“ Sie arbeite dabei eng mit dem Kreis zusammen.

Das Gesundheitsamt ruft generell zur Impfung gegen Masern und andere häufige Krankheiten nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission auf. Informationen dazu gibt es auf der Internetseite des Main-Taunus-Kreises.

Masern gelten als klassische Kinderkrankheiten, befallen aber auch Erwachsene. Sie müssen dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Zudem ist gesetzlich festgelegt, dass das Gesundheitsamt Maßnahmen ergreift, um eine Verbreitung zu verhindern. „Da sind wir als Schulträger besonders in der Pflicht“, fasst Kollmeier zusammen.

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