Ausgangsbeschränkung in „Hotspot Hattersheim“

11.12.2020

Verfügungen wegen Corona – Alkoholverbot in der Öffentlichkeit und Abstandsgebot in Böll-Schule

ein großes, gelb gestrichenes Fachwerk-Gebäude mit einem Baum und einer Treppe im Vordergrund

In Hattersheim gilt von Mitternacht am heutigen Freitag an wegen hoher Corona-Zahlen eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. Wie Landrat Michael Cyriax mitteilt, sehen Verfügungen des Kreises weitere Einschränkungen vor, etwa ein öffentliches Alkoholverbot und ein Abstandsgebot in Klassenräumen der Heinrich-Böll-Schule. „Hattersheim ist ein Extrem-Hotspot“, erläutert Cyriax. Die Beschränkungen sind vorerst befristet. Wie Cyriax berichtet, hat er das Vorgehen mit Bürgermeister Klaus Schindling beraten: „Ich bin ihm dankbar, dass er diesen Weg ausdrücklich mitgeht.“

Die Regelungen zur Ausgangsbeschränkung und zum Alkoholkonsum gelten vorerst bis 3. Januar. Sie werden aber früher aufgehoben, wenn die 7-Tage-Inzidenz in Hattersheim an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 200 sinkt.

Grundlage der Entscheidungen ist eine Weisung des Landes, nach der solche Verfügungen erlassen werden sollen, wenn die 7-Tage-Inzidenz (Neuerkrankungen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen) an einem Ort drei Tage lang mindestens 200 beträgt. Das Land hatte kürzlich das so genannte Eskalationskonzept zur Bekämpfung von Corona um diese Stufe „schwarz“ erweitert. „Dieser Schritt ist notwendig, weil die Infektion in Hattersheim derzeit nicht auf anderen Wegen in den Griff zu kriegen ist“, so Cyriax. „Wir tun das zur Sicherheit aller Hattersheimer und auch der Bürger in den anderen Kommunen.“

Den Kreisangaben zufolge hatte die Hattersheimer Inzidenz am Mittwoch 213 betragen, am Donnerstag 235 und am (heutigen) Freitag 231. Damit liege Hattersheim deutlich über den Werten sämtlicher anderer Kommunen und klar über der Marke des Landes: „Wir sind in der schwarzen Zone, die es für den Gesamtkreis zu verhindern gilt“, so der Landrat. Seit Ende November habe die Zahl von Hattersheim an den meisten Tagen bereits über 200 gelegen, die Weisung des Landes zur Ausgangssperre sei aber erst in der laufenden Woche beschlossen worden. Hattersheim habe einen „konstanten Wert im entschieden zu hohen Bereich“. Er habe die Allgemeinverfügung auch im Einvernehmen mit Bürgermeister Klaus Schindling erlassen.

Die Regelungen der Verfügungen im Einzelnen:

  • Die Hattersheimer dürfen ab dem (heutigen) Freitag bis 5 Uhr morgens und danach jeden Tag zwischen 21 Uhr und 5 Uhr ihre Wohnung nicht verlassen, in dieser Zeit dürfen sich auch keine Personen in Hattersheim aufhalten, die in einer anderen Kommune wohnen. Es ist keine Ausgangssperre, sondern eine Beschränkung: Ausnahmen sind zugelassen, zum Beispiel berufliche Tätigkeit, Einsätze von Feuerwehr und Rettungsdiensten, Inanspruchnahme medizinischer Leistungen (zum Beispiel Notfallfahrt ins Krankenhaus), Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen oder von Sterbenden. Ebenfalls Ausnahme ist die Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen religiösen Festen, also etwa die Weihnachtsgottesdienste. Auch dürfen Tiere versorgt werden.
  • Ebenfalls darf ab Mitternacht am heutigen Freitag ganztags weder Alkohol im öffentlichen Raum getrunken noch zum Sofortkonsum verkauft werden.
  • An der Heinrich-Böll-Schule gilt ab Mittwoch, 16. Dezember, von der Jahrgangsstufe 8 auch in den Klassenräumen ein Abstand von 1,50 Metern. Die Regelung gilt nicht für die Abschlussklassen. Sie endet vorerst mit den Ferien.

Die Verfügung des Kreises veröffentlicht der Main-Taunus-Kreis hier.

Ausgangsbeschränkung in Hotspot Hattersheim (97.44 KB)