Sperrzonen gelockert
30.04.2026
Afrikanische Schweinepest: Weite Kreisteile ohne Beschränkungen
Große Teile des Main-Taunus-Kreises sind von tierseuchenrechtlichen Auflagen wegen der Afrikanischen Schweinepest befreit. Wie Kreisbeigeordneter Axel Fink mitteilt, hat der Kreis dazu eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Grundlage sind Abstimmungen auf EU-Ebene mit dem Land Hessen.
Keine Auflagen mehr gelten demnach in Eppstein, Eschborn, Sulzbach, Schwalbach, Bad Soden, Liederbach, Kelkheim sowie in den Teilen Hofheims nördlich der Usinger Straße. Diese Bereiche waren bisher als Sperrzone I eingestuft. „Das ist eine erfreuliche Nachricht für den Main-Taunus-Kreis“, fasst der Veterinärdezernent Fink zusammen. „Auch wenn weiterhin Beschränkungen in Bereichen des Kreisgebiets gelten, sind jetzt weite Teile von Auflagen befreit.“
Weitere Gebiete werden von der Sperrzone II in die Sperrzone I herabgestuft. Das betrifft den Bereich von Hofheim südlich der Usinger Straße, die Gemeinde Kriftel sowie Hattersheim, Teile von Flörsheim und Hochheim-Massenheim. Dort gelten weiterhin Vorgaben, sie fallen aber weniger weitreichend aus als bisher.
Sperrzone II bleiben der Bereich südlich der Autobahn A 66 und westlich der Autobahn A 3 sowie ein kleiner Teil von Hattersheim-Eddersheim.
Möglich wurden die Erleichterungen Fink zufolge durch die Zusammenarbeit von Kreis, Kommunen und Land sowie durch die Bereitschaft von Landwirtschaft und Jagd. Gemeinsam sei es gelungen, entlang des Mains einen wirksamen Schutz aufzubauen und eine Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in den Taunus zu verhindern. Der Kreis werde diesen Weg fortsetzen und hoffe, dass auch die verbleibenden Sperrzonen schrittweise gelockert werden können.
Amtsblatt 19: Maßnahmen innerhalb der Sperrzone I